Mit dem BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) übermitteln Sie Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen schnell und sicher an die Agentur für Arbeit.
Juristischer Text:Sie sind als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Arbeits- beziehungsweise Nebeneinkommensbescheinigung auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu senden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird oder Sie eine arbeitslose Person weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigen.
Wichtig:Wichtig: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Weitere Infos finden sie im unter Pflicht zu digitalen Bescheinigungen.
Bescheinigungen online übermitteln mit BEA