Weiter durch Bildung

Jetzt durchstarten mit einer Weiterbildung/einem

Berufsabschluss in 5 Schritten:

Online Terminvereinbarung

Sie möchten

  • beruflich wieder einsteigen nach einer Familienzeit, Pflegephase oder Ähnlichem?
  • sich weiterbilden, um fachlich in ihrem Beruf up to date zu sein (Anpassungsqualifizierung während einer Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit) oder sich beruflich weiterentwickeln (Aufstiegsweiterbildung)? 
  • einen Berufsabschluss erwerben, weil Sie noch keinen Abschluss erworben haben oder unter Umständen wieder ungelernt sind?
  • und sich über die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit informieren?

In wenigen Schritten möchten wir Ihnen unser vielfältiges Dienstleistungsangebot kurz vorstellen und Ihnen eine erste Orientierung bei Ihrem Vorhaben geben.

1. Schritt: Das Beratungsgespräch

Egal welchen Plan Sie verfolgen, vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin in Ihrer Agentur für Arbeit. Die Beratungsfachkräfte besprechen mit Ihnen Ihre Situation, geben Orientierung und prüfen, inwieweit Sie eine Förderung der Agentur in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie noch unschlüssig sind, welche berufliche Richtung Sie einschlagen möchten oder Orientierung in der Ausgestaltung wünschen, nutzen Sie gerne das zusätzliche Beratungs- und Veranstaltungsangebot unserer Berufsberatung im Erwerbsleben.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:

Berufsberatung im Erwerbsleben

2. Schritt: Voraussetzungen klären

Die Beratungsfachkraft prüft die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit anhand verschiedener Kriterien. Hierbei spielt u.a. Ihre persönliche Eignung für eine Weiterbildung eine wichtige Rolle. Müssen gesundheitliche Erfordernisse bei Ihnen berücksichtigt werden, ziehen wir im Einzelfall unseren Ärztlichen Dienst mit der Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit hinzu. Weiterhin haben Sie in der Regel die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit unserem Berufspsychologische Service, Ihren Berufswunsch auf Durchführbarkeit und Erfolg gedanklich zu überprüfen.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein können Sie erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden müssen und Ihr Arbeitgeber Sie hierbei unterstützt.

Im Folgenden finden Sie verschiedene Weiterbildungsoptionen:

Wenn Sie nicht über einen Berufsabschluss verfügen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses:

  • Sie haben noch keinen Berufsabschluss und können mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeiten nachweisen. Alternativ: Sie haben einen Berufsabschluss, aber seit mindestens vier Jahren an- oder ungelernte Tätigkeiten verrichtet und können eine Ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben. 
  • Wir prüfen im Vorfeld mit Blick auf Ihren Erfolg Ihre persönliche Eignung (gesundheitlich und intellektuell).
  • Weiterhin gilt, dass mit dem angestrebten Beruf Ihre Integrationschancen am Arbeitsmarkt verbessert werden sollte.

Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich erhöhen bzw. während einer Beschäftigung Ihre Kenntnisse auf neue Erfordernisse anpassen (z.B. Digitalisierung, Veränderung der Aufgabe etc.).

Hierbei werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang, Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Anhand dieser Kriterien entscheidet die Beratungsfachraft, ob Sie zur beruflichen Eingliederung bzw. Erhalt Ihres Arbeitsplatzes eine Qualifizierung benötigen.

Die Beratungsfachkraft informiert Sie gerne über Möglichkeiten und externe Finanzierung Ihres beruflichen Aufstiegs. 

Im Wesentlichen kann die Förderung über das Aufstiegs-Bafög erfolgen. Sie ist unabhängig vom Alter und in Teilen auch vom Einkommen. Für Beratung und Anträge sind meist die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Aufstiegs-BAföG

3. Schritt: Passende Weiterbildung entdecken

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Berufsabschluss perspektivisch zu erwerben. Im Folgendem möchten wir Ihnen eine Auswahl vorstellen:

Die betriebliche Umschulung ist eine berufliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem regulären Ausbildungsbetrieb in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist Bestandteil der Umschulung. Der Umschulungsbetrieb verpflichtet sich, eine monatliche Umschulungsvergütung in Höhe des Azubimindestlohnes zu bezahlen. Für die gesamte Dauer einer Umschulung, die in 2024 startet, beträgt der Azubimindestlohn 649 Euro brutto monatlich. Seit 2023 werden die gültigen Mindestbeträge jeweils im November für das kommende Ausbildungsjahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Bundesgesetzblatt

Alternativ ist es ebenfalls möglich, dass Sie während einer Beschäftigung bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber mit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit einen Berufsabschluss erwerben können. In diesem Fall erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt plus weitere Leistungen (s. Schritt 4).

Genauere Informationen und Beratung erhält Ihr Arbeitgeber bei dem regionalen Arbeitgeber-Service.

Arbeitgeber-Service

Die außerbetriebliche Umschulung erfolgt bei zugelassenen Bildungsträgern, die ersatzweise die Funktion eines Ausbildungsbetriebes übernehmen. Die praktischen Ausbildungsinhalte werden in Lehrwerkstätten, Übungsfirmen und durch Firmenpraktika vermittelt. Die theoretischen Ausbildungsinhalte kann entweder der Bildungsträger selbst vermitteln oder hiermit die Berufsschule beauftragen.  

Manchmal lässt es die persönliche Situation nicht zu, eine Weiterbildung in Vollzeit zu absolvieren. Mit einer Umschulung in Teilzeit können Sie den Erwerb eines Berufsabschlusses mit Ihrer Situation lernfreundlich vereinbaren. Im Verlauf wenden Sie eine geringe Wochenstundenzeit auf und erhalten in der Regel auch bis zu einem Jahr länger Zeit, um Ihren Berufsabschluss zu erwerben.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Bei einer betrieblichen Umschulung entscheiden Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber, wie viel Wochenstunden (Empfehlung mindestens 25 Stunden) Sie im Betrieb leisten können. Die Zeiten im Betrieb sind variabel, die Berufsschulzeiten sind dagegen nicht kürzbar. 

Bei einer außerbetrieblichen Teilzeitumschulung profitieren Sie von insgesamt kürzeren täglichen Lernzeiten, die spätestens am frühen Nachmittag enden.

Ein Berufsabschluss kann auch abschnittsweise in einzelnen Einheiten bei einem zugelassenen Bildungsträger absolviert werden. Nach jedem Teilabschnitt erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie schrittweise zu einem Berufsabschluss führt. Hierfür eignen sich z.B. saisonale Arbeitslosigkeiten, um diese zukunftsorientiert zu überbrücken, aber auch während der Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber möglich.

Mit einer Externenprüfung vor einer Kammer wie der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer können Sie einen Berufsabschluss erwerben, wenn Sie bereits einige Zeit in diesem Beruf gearbeitet haben. Mit entsprechenden Lehrgängen können wir Sie im Vorfeld auf die Prüfung vorbereiten.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie belegen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sind. Wichtig: Sie haben währenddessen Tätigkeiten verrichtet, die üblicherweise eine Fachkraft ausübt.
  • Sie machen durch entsprechende Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft, dass Sie die entsprechenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

4. Schritt: Finanzierbarkeit

Sie entscheiden, welche Weiterbildungsform (betriebliche-/außerbetriebliche Umschulung, Teilqualifizierung, Externenprüfung oder Anpassungsqualifizierung) Ihren persönlichen und finanziellen Anforderungen entspricht. Das Merkblatt Nr. 6 informiert Sie über die wichtigsten Fragen rund um die Förderung:

Merkblatt 6

Mit diesen Leistungen können Sie z.B. rechnen:

Arbeitslosengeld bei Weiterbildung, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

  • Bei betrieblicher Umschulung zusätzlich bis zu 400 Euro pro Monat netto 
  • Weiterbildungsgeld 150 Euro pro Monat (kein Anspruch während einer Anpassungsqualifizierung)
  • Erstattung Fahrtkosten zwischen Wohnung, Ausbildungsstelle und Berufsschule (km Pauschale oder Schüler-Hessenticket)
  • Übernahme von Kinderbetreuungskosten in Höhe von pauschal 160 Euro pro Monat und Kind (Kinder < 15 Jahren)
  • Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro und 1.500 Euro nach erfolgreicher Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
  • im Einzelfall (wenn erforderlich) Leistungen bei auswärtiger Unterbringung

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden. Um durch die Agentur für Arbeit beim Erreichen eines Berufsabschlusses oder einer Anpassungsqualifizierung gefördert zu werden, müssen Sie auf gar keinen Fall arbeitslos werden, sondern können während Ihrer Beschäftigung gefördert werden.

Mit diesen Leistungen können Sie als Mitarbeitende z.B. rechnen:

Weiterzahlung Ihres Gehaltes

  • Erstattung zusätzlicher Fahrtkosten zwischen Wohnung, Ausbildungsstelle und Berufsschule (km Pauschale oder Schüler-Hessenticket)
  • Übernahme von zusätzlichen Kinderbetreuungskosten in Höhe von pauschal 160 Euro pro Monat und Kind (Kinder < 15 Jahren)
  • Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro und 1.500 Euro nach erfolgreicher Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
  • im Einzelfall zusätzliche Leistungen bei auswärtiger Unterbringung

5. Schritt: Weiterbildungsangebote finden

Finden Sie das passende Weiterbildungsangebot in Ihrer Region im Onlineportal der Agentur für Arbeit:

KURSNET

Darüber hinaus können Sie im neuen nationalen Online-Portal für berufliche Weiterbildungen „mein NOW“ viele weitere interessante Informationen rund um das Thema Weiterbildung erkunden: 

mein NOW

 

Hier finden Sie Bildungsangebote mit dem Ziel Aktualisierung, Erweiterung Ihrer Kenntnisse und Aufstiegsweiterbildung: 

Weiterbildungsangebote

 

Hier finden Sie Bildungsangebote mit dem Ziel einen Berufsabschluss außerbetrieblich zu erwerben sowie Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung:

Umschulungsangebote

 

Haben Sie Interesse an einer betrieblichen Umschulung? Potentielle Ausbildungsbetriebe finden Sie hier:

Ausbildungssuche

 

Wünschen Sie einen Berufsabschluss in Teilschritten? Hier finden Sie passende Angebote:

Teilqualifizierung

 

Weitere hilfreiche Links und Dokumente für Ihre Recherche

 


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Pläne und freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Ihre Agentur für Arbeit Kassel