Auf der Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es viele Wege, die zum Ziel führen können. Dazu gehören das klassische Zeitungsinserat, Online-Plattformen, Social Media oder die Jobbörse der Agentur für Arbeit. Dennoch ist es für Betriebe oft herausfordernd, zu dem gesuchten Stellenprofil die passende Person zu finden.
„Einige Betriebe haben dabei nicht im Blick, auch mal in der eigenen Mitarbeiterschaft nach geeigneten Kandidaten zu schauen, die vielleicht in einem ganz anderen Arbeitsbereich in der Firma eingesetzt sind. Der gemeinsame Arbeitgeberservice berät gerade auch zu diesen Fragen im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung“, sagte Sven Braasch, Arbeitsvermittler im gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter im Kreis Plön im Rahmen eines Pressetermins bei der Raisdorfer Mühle e.K. in Schwentinental.
Jörg-Peter Schmidt, Chef des auf Landhandel und Futtermittel spezialisierten Betriebes, kontaktierte Sven Braasch, um auszuloten, ob es für die Qualifizierung eines seiner Mitarbeiter entsprechende Förderangebote gibt.
„Wir müssen jede Anfrage individuell prüfen. Im konkreten Fall war die Förderfähigkeit gegeben. Der von Herrn Schmidt vorgeschlagene Mitarbeiter, Herr Wendt, hat bislang mehrere Jahre im Lager gearbeitet und sollte auf Wunsch des Arbeitgebers baldmöglichst als Berufskraftfahrer eingesetzt werden. Wir haben dann einen entsprechenden zertifizierten Qualfizierungsanbieter gefunden, wo Herr Wendt in mindestens 121 Stunden den notwendigen LKW-Führerschein erwerben konnte“, so Braasch weiter.
Jörg-Peter Schmidt war froh, dass er auf diesem Weg jemand aus seinem eigenen betrieblichen Umfeld fand, den er künftig beim Transport seiner Ware einsetzen kann:
„Sven arbeitet schon viele Jahre bei uns und hatte Interesse daran, etwas anderes zu machen. Es ist schwierig, auf dem Arbeitsmarkt neue Fahrer zu finden. Deswegen war ich froh und glücklich, dass es in Zusammenarbeit mit Herrn Braasch auf diesem Weg so gut geklappt hat. Sogar die Zeiten des Arbeitsausfalls hat uns die Agentur für Arbeit erstattet. Ich kann das Programm der Beschäftigtenqualifizierung nur weiterempfehlen.“
Die Agentur für Arbeit bezahlte in diesem Fall die für die Fortbildung angefallenen Lehrgangskosten für den Führerschein der Klasse C/CE und die beim Fahren von gewerblichen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen erforderliche beschleunigte Grundqualifizierung. Außerdem bekam die Raisdorfer Mühle nach entsprechender Prüfung einen Arbeitsentgeltzuschuss für die ausgefallenen Arbeitsstunden im Lager.
„Das ist gut angelegtes Geld. Der Betrieb erhält seine dringend benötigte Fachkraft. Der Arbeitnehmer bleibt im Unternehmen und verdient durch seine neue Tätigkeit mehr Geld. Das ist nicht zuletzt auch im Interesse unserer Versichertengemeinschaft“, schildert Sven Braasch die gemeinsame Win-Win-Situation.
Und Sven Wendt? Für den 29-Jährigen aus Lütjenburg beginnt bald ein neuer Abschnitt. Ab Februar wechselt er von der Lagerhalle auf den Fahrersitz.
Hintergrund:
Die Beschäftigtenqualifizierung (BQ) ist in den §§ 81 und 82 des Sozialgesetzbuches III geregelt. Danach kann der nachträgliche Berufsabschluss oder sonstige Weiterbildung von Beschäftigten in Betrieben gefördert werden. Bei der Förderung von Herrn Wendt/der Raisdorfer Mühle handelt es sich um eine sonstige Weiterbildung im Sinne des §82.
Nach dem § 82 SGB III kann die teilweise oder volle Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- der Berufsabschluss i.d.R. min. 2 Jahre zurückliegt,
- in den letzten 2 Jahren nicht nach § 82 SGB III gefördert wurde
- die Maßnahme mehr als 120 Stunden umfasst
- die Maßnahme und der Träger für die Förderung nach AZAV zugelassen ist.
Die Höhe der Übernahme von Lehrgangskosten und ggfs. eines Arbeitsentgeltzuschusses für den Arbeitsausfall ist individuell gestaffelt und richtet sich unter anderem nach der Betriebsgröße. Da die Raisdorfer Mühle e.K. ein Betrieb mit weniger als 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist, konnten die Lehrgangskosten vollständig und für die Zeiten des Arbeitsausfalls zu dreiviertel übernommen werden.
Service:
Betriebe aus dem Kreis Plön, die an einer Beratung zum Thema „Beschäftigtenqualifizierung“ interessiert sind, können sich gern an Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter Kreis Plön oder an die gebührenfreie Service-Hotline unter 0800 4 5555 20 wenden.