Plöner Betrieb nutzt Weiterbildungsangebot

Agentur für Arbeit unterstützt die Qualifizierung von Beschäftigten

15.06.2026 | Presseinfo Nr. 33

Im Jahr 2025 hat die Agentur für Arbeit Kiel rund 5,2 Millionen Euro für die Qualifizierung von Beschäftigten in der Landeshauptstadt und im Kreis Plön eingesetzt (Gesamtvolumen des Förderetats für Kiel und den Kreis Plön im Jahr 2025 17 Millionen Euro; für das Jahr 2026 sind es rund 19,4 Millionen Euro). Das waren rund 31% des Förderhaushaltes der Arbeitsagentur im vergangenen Jahr. Seit Jahresbeginn sind 193 Frauen und Männer, die in einer Beschäftigung stehen, in eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildung gegangen. Im Jahr 2025 waren es in der gleichen Zeitspanne 73 geförderte Beschäftigte.

„Weiterbildung ist und bleibt in Zeiten der Digitalisierung und des demographischen Wandels ein wichtiger Schlüssel für die Betriebe in unserer Region, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir haben deshalb beim Thema Qualifizierung nicht nur die bei uns arbeitslos gemeldeten Menschen im Fokus. Uns ist es genauso wichtig, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz behalten und ihr Wissen erweitern. Deshalb ist das Instrument der Beschäftigtenqualifizierung – kurz BQ – das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, Arbeitgebende in Fragen der Weiterbildung zu unterstützen. Die Förderung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben geknüpft und muss in jedem Einzelfall durch unseren gemeinsamen Arbeitgeber-Service geprüft werden“, führt Hans-Martin Rump, Leiter der auch für den Kreis Plön zuständigen Agentur für Arbeit Kiel, anlässlich eines Besuchs der Firma Hückstädt Heizungs- und Sanitär GmbH in Plön aus.

Der familiengeführte Betrieb im Behler Weg 17 hat sich in den vergangenen Jahren auf die Erfordernisse der Zukunft ausgerichtet und sich umfangreiche Kompetenz im Bereich der Wärmepumpen-Technik angeeignet. Mittlerweile kann die Firma Hückstädt auf mehr als 250 erfolgreich installierte Wärmepumpensysteme in Plön und Umgebung zurückblicken. Mit einem „Wärmepumpen-Center“ – einer firmeneigenen Beratungsstelle - im Zentrum der Stadt rückt das Thema auch dichter an potentielle Kunden heran. Darüber hinaus ist es Firmeninhaber Lars Hückstädt - passend zur Philosophie neue Technik seiner Kundschaft präsenter zu machen – wichtig, auch im Bereich „Social Media“ professionell aktiv zu sein.  An diesem Punkt kommt die BQ ins Spiel. Mit Carl Tensing hat der Firmenchef seit 2016 einen Mitarbeiter in seinen Reihen, der sich dem Thema „Social Media“ eigenständig genähert hat. Diese selbst erarbeiteten Kenntnisse sollten professionalisiert werden.

„Deshalb habe ich Kontakt zu Herrn Micki vom Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur aufgenommen“, erinnert sich Lars Hückstädt an den ersten Kontakt im April 2025. „Herr Tensing hat schon Vieles, was ich mir für die mediale Präsenz meiner Firma gewünscht habe, umgesetzt. Aber es fehlte noch der letzte Schliff, die Professionalität und der am Ende sichere Umgang mit Social Media im Rahmen des Marketings. Dies wurde dann durch seine Teilnahme an der Weiterbildung zum Online-Marketing-Experten unterstützt. Besonders stolz sind wir unter anderem auf die Reels zu den „Wärmepumpen-Geschichten“, führt Lars Hückstädt aus.

Julian Micki, Teamleiter im gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter, kann sich noch gut an die Förderanfrage erinnern: „Gerade wenn es um das Thema „Social Media“ in den Betrieben geht, gibt es durchaus einige Anfragen wegen einer Förderung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung. Die Notwendigkeit der Qualifizierung und die sich mit der Qualifizierung ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten sind dabei ein wichtiges Kriterium, das wir eingehend prüfen. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die vermittelt werden, sollten schon über ausschließlich arbeitsplatzbedingte kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Darüber hinaus muss der Berufsabschluss des Antragstellers mindestens zwei Jahr her sein und auch die letzte Förderung im Rahmen von BQ muss mindestens 24 Monate zurückliegen. Diese formalen Voraussetzungen lagen im konkreten Fall vor. In der Gesamtsumme konnte ihm damit ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, den er dann bei einem zertifizierten Bildungsträger einsetzen konnte“, beschreibt Micki den Weg in die Qualifizierung. 

Carl Tensing startete am 1. September 2025 in die einjährige Qualifizierung, die dann am 31. August dieses Jahres enden wird.

Da die Firma Hückstädt Heizungs– und Sanitär GmbH weniger als 50 Mitarbeitende hat, werden die Lehrgangskosten zu 100 Prozent durch die Agentur für Arbeit Kiel übernommen. Für die Zeit des Arbeitsausfalls bekommt der Betrieb zudem im Rahmen des Arbeitsentgeltzuschusses nach §82 SGB III 75 Prozent des Gehaltes für den geförderten Arbeitnehmer erstattet.Rechtlicher Hintergrund: Die Regelungen zur Beschäftigten-Qualifizierung finden sich in den §§ 81 und 82 Sozialgesetzbuch III. Näheres dazu ist auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zu finden https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung . Interessierte Betriebe können sich gern an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter (gAGS) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 wenden oder ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im gAGS kontaktieren. Informationen zu geeigneten Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte in den Betrieben gibt es auf der Seite https://mein-now.de/unternehmen im Internet.

Rechtlicher Hintergrund: Die Regelungen zur Beschäftigten-Qualifizierung finden sich in den §§ 81 und 82 Sozialgesetzbuch III. Näheres dazu ist auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zu finden https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung . Interessierte Betriebe können sich gern an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter (gAGS) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 wenden oder ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im gAGS kontaktieren. Informationen zu geeigneten Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte in den Betrieben gibt es auf der Seite https://mein-now.de/unternehmen im Internet.

Daten zur Einordnung

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Kiel wurden zuletzt für 291 Teilnehmer/innen an einer beruflichen Weiterbildung Beschäftigte Arbeitsentgeltzuschüsse gezahlt (Bestandszahl - Stand: Mai 2026). Das entspricht einem Plus gegenüber Mai 2025 von rund 49 Prozent.

Im Kreis Plön waren jahresdurchschnittlich 2025 336 Unter-25-Jährige arbeitslos gemeldet.  268 von ihnen – das sind fast 80 Prozent verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Anteil steigt seit Jahren an (vor zehn Jahren noch 58,5%).

Die Zahl der Unter-35-Jährigen-Arbeitslosen belief sich jahresdurchschnittlich 2025 auf 617, davon hatten 347 oder 56,2 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung (zum Vergleich: 2016 48%; 2023 60,2% seitdem wieder leicht sinkend). Aktuell beläuft sich die Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im Kreis Plön auf 30.100 (Stand: September 2025), davon haben 4.468 keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das entspricht einem Anteil von 14,8 % an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.

Die Zahl der Unter-25-Jährigen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung lag (Stand 30.September 2024; Datenstand Mai 2026) im Kreis bei 1.982. Davon hatten 229 das Abitur oder die Fachhochschulreife erreicht, aber keinen Berufsabschluss vorzuweisen. Das entspricht einem Anteil von 11,6%.

Bei den 25 bis 35-Jährigen standen zum gleichen Zeitpunkt 5.435 Personen im Kreis Plön in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Davon hatten 226 das Abitur oder die Fachhochschulreife erreicht, aber keinen Berufsabschluss vorzuweisen. Das entspricht einem Anteil von 4,2%.