Unser Service für Sie

Wir informieren Sie auf dieser Seite regelmäßig über neue oder bislang wenig bekannte Serviceangebote für Betriebe in der Landeshauptstadt Kiel und im Kreis Plön.

Bei allen Ihren Fragen zu diesen Angeboten hilft Ihnen Ihr gemeinsamer Arbeitgeber-Service weiter

Sie erreichen uns per Email oder telefonisch:

Kiel.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de   0800 4 5555 20 (gebührenfrei)

Januar: Arbeitsbescheinigungen erst nach Aufforderung bei der Agentur für Arbeit einreichen - Das spart Zeit und Bearbeitungsaufwand

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die erforderlichen Daten werden dabei über das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) schnell und sicher übermittelt.

Mit der Pflicht zur elektronischen Übermittlung haben sich die Prozesse für Betriebe und die Agenturen für Arbeit vereinfacht und beschleunigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden zur Abgabe der gewünschten Bescheinigung von ihren ehemaligen Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit aufgefordert.

Es ist nicht sinnvoll, die Arbeits- oder Nebeneinkommensbescheinigungen schon vor Beschäftigungsende auszustellen und an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Dies führt in den Unternehmen und den Agenturen für Arbeit zu einem unnötigen Bearbeitungsaufwand, da grundsätzlich alle Daten bis zum Beschäftigungsende benötigt werden.

Viele Lohnabrechnungsprogramme haben den Zugang zur BEA-Schnittstelle bereits integriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen auch über das SV-Meldeportal elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Weitere Informationen zu BEA: www.arbeitsagentur.de/BEA

November 2023: Ausbildungsabbrüche vermeiden – AsA(flex) nutzen!

Was tun, wenn es bei Ihren Auszubildenden Schwierigkeiten in der Berufsschule oder im familiären Umfeld gibt und Sie Sorge haben, dass Ihr Lehrling die Ausbildung erfolgreich beendet?

Die Agentur für Arbeit bietet für solche Fälle das Programm „assistierte Ausbildung“, eine Art Nachhilfeunterricht für Jugendliche in einer dualen Ausbildung an. Die „assistierte Ausbildung“ umfasst neben der Unterstützung in schulischen Kernfächern wie Mathe, Deutsch oder Wirtschaft/Politik auch eine persönliche Begleitung und Betreuung während der Ausbildungszeit - und das alles ganz individuell und flexibel auf die Bedürfnisse des/der Auszubildenden zugeschnitten.

  • positiv:Die ‚Assistierte Ausbildung‘ kann jederzeit und in jeder Phase der Ausbildung begonnen werden.
  • positiv:Sie ist ein kostenfreies Angebot und kann sowohl vom Auszubildenden wie auch vom Ausbildungsbetrieb auf den Weg gebracht werden.

„Ziel ist, dass die Ausbildung mit einem erfolgreichen Abschluss endet“, sagt Hans-Martin Rump, Leiter der Agentur für Arbeit Kiel.

Die „Assistierte Ausbildung“ wird durch einen Bildungsträger praktisch umgesetzt. Die Auszubildenden beziehungsweise Betriebe haben dadurch während der Teilnahme immer eine feste Ansprechperson. Wie das Ganze funktioniert, können Sie in diesem Video sehen.

September: „Die Arbeitswelt ist bunter als man denkt“

Unter diesem Motto steht die Beteiligung der Agentur für Arbeit Kiel auf dem diesjährigen Bauern- und Regionalmarkt in der Landeshauptstadt Kiel. Besucherinnen und Besucher des „Herbstmarktes“ sind herzlich eingeladen vom 06. bis 08. Oktober den Stand der Agentur für Arbeit auf dem Asmus-Bremer-Platz zu besuchen und sich ohne vorherigen Termin Informationen zu den Themen Jobsuche, Aus- und Weiterbildung zu holen. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service ist ebenfalls vor Ort beantwortet gern Ihre Fragen. Verbinden Sie doch einfach einen Bummel über den Bauern- und Regionalmarkt mit einem Besuch an unserem Stand!

August 2023: Save the Date - Versteckte Schätze finden und Mitarbeiter*innen wirksam gewinnen

Die Agentur für Arbeit Kiel lädt Personalsuchende zu einer Schatzsuche ein: Am 1. November 2023 können Sie sich bei einem „Lunch together“ mit Bildungsträgern und anderen Personalentscheidern austauschen. Als Dessert stehen drei Impulsvorträge zu versteckten Schätzen auf der Speisekarte: Mitarbeiter*innen aus dem In- und Ausland wirksam gewinnen, halten und qualifizieren.

Nutzen Sie die Gelegenheit, erweitern Ihr Netzwerk und erhalten Sie Informationen zu aktuellen Themen – zum Beispiel zum neuen Welcome Center in Kiel.

  • Ab 12.00 Uhr Besuch der Messe für berufliche Bildung in der Agentur für Arbeit Kiel, Adolf-Westphal-Str. 2, 24143 Kiel
  • Ab 13.30 - 15.00 Uhr „Lunch together mit Dessert“

Juni 2023: European Online Jobday – Schalten Sie sich zu!

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit veranstaltet am 05. Juli 2023 von 13:00 - 17:00 Uhr ihren nächsten Online-Jobday und bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine kostenlose Teilnahme an. Der Jobday richtet sich branchenoffen an Fachkräfte aus dem Ausland, die sich für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland interessieren. Betriebe können sich zunächst einmal im Vorfeld kostenlos unter https://europeanjobdays.eu/en/event/make-it-germany-2023-0  registrieren. Sie profitieren davon, dass das Unternehmensprofil auf der Plattform eingerichtet werden kann sowie Stellenangebote veröffentlicht werden können. Am European Online Jobday selbst gibt es die Möglichkeit – über die Plattform „Jitsi“ – zu chatten. Außerdem können Image- oder Live-Videos am Tag der Veranstaltung präsentiert werden. Bislang haben rund 100.000 Menschen, die Event-Seite besucht, rund 900 Bewerber/innen nehmen durchschnittlich an den Live-Streams teil. Schon seit dem 1. Juni können sich BewerberInnen aus dem Ausland auf die im Portal gelisteten freien Stellen bewerben. Interesse geweckt? – Dann gleich mit dem Registrieren loslegen.

April 2023: Chat-Bot unterstützt Info-Suche in Ihrem BA-Account

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die erstmals ein Stellenangebot bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgeben wollen, brauchen ein Benutzerkonto. Diese Zugangsdaten erhalten sie ganz bequem über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20. Wer erst einmal angemeldet ist, findet auf einer übersichtlichen Internet-Seite viele nützliche Informationen rund um die Themen Anträge, Geldleistungen und Stellenangebote. Ganz neu ist seit wenigen Tagen der Chat-Bot für Unternehmen. Der Digitale Assistent für Betriebe steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die sich mit ihrem Account bei der BA angemeldet haben, in diesem Bereich des Online-Portals zur Verfügung. Der Chat-Bot bietet Unternehmen rund um die Uhr Antworten auf häufig gestellten Fragen mit Fokus auf das Unternehmensprofil und zu den Online-Angeboten im Vermittlungskontext. Er fasst kurz und prägnant die Antworten zusammen und führt die Anwender zu den für ihre Fragen relevanten Rubriken auf den Internetseiten der BA.

Januar 2023: Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen müssen ab sofort online übermittelt werden!

Unternehmen konnten bis zum 31.12.2022 zwei verschiedene Kanäle zur Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen nutzen, die Papierform und die Online-Variante.

Damit ist seit Jahresbeginn Schluss. Ab sofort besteht die rechtliche Verpflichtung, Arbeitsbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nebeneinkommen digital einzureichen. Für viele Betriebe ist dieses Verfahren nicht neu, es wird schon seit 2014 erfolgreich angeboten. Es hat viele Vorteile. Das elektronische Verfahren spart Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Arbeitsnachweise. Die Bearbeitungszeit reduziert sich, da mit weniger Nachfragen zu rechnen ist. Die Papierbescheinigung muss nicht mehr an die Beschäftigten aushändigt werden. Wir erstellen einen Nachweis über die an uns übermittelten Daten.  Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion für die digitale Übermittlung bereits an. Alternativ kann aber auch die kostenlose online-Anwendung sv.net genutzt werden. Die Pflicht zur Online-Übertragung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 enden. Wichtig: eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen eine Nichtbereitstellung kann zudem den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.