Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb die BA den E-Mailverkehr mit ihren Kundinnen und Kunden einschränkt. „Wir setzen auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App BA-mobil. Gleichzeitig bitten wir unsere Kundinnen und Kunden, unsere eServices und Apps verstärkt zu nutzen“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg.
Die App BA-mobil beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.
Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Agenturen für Arbeit bundesweit die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal einstellen. Die bisherigen Liegenschaftspostfächer der Agenturen für Arbeit (z.B.konstanz@arbeitsagentur.de) werden deaktiviert. Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin eine Mail an diese Adresse senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.
Kundinnen und Kunden können sich natürlich wie bisher telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen sind ebenso möglich, um Wartezeiten zu vermeiden wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Informationen zur Nutzung der eServices finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil