Qualifizierung – Zukunft sichern

Bilden Sie Ihre Mitarbeitende weiter und gewinnen Sie so die Fachkräfte von morgen.

Qualifizierungschancengesetz bietet neue Möglichkeiten der Förderung

Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Digitalisierung verändern bestehende Tätigkeiten in allen Branchen. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es notwendig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz stehen erweiterte Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung zur Verfügung, mit denen die Agentur für Arbeit Arbeitgeber finanziell entlasten kann. Gefördert werden sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase.

Die Fördermöglichkeiten können genutzt werden, wenn

  • eine Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt
  • eine berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann oder
  • sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder
  • eine Weiterbildung in einem so genannten Engpassberuf angestrebt wird

Wer kann gefördert werden?

  • Geringqualifizierte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben oder
  • Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.

Weiterbildungen mit Ziel eines Berufsabschlusses

Individuelle Fördervoraussetzungen:

  • Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss,
  • Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss, die aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine ihrem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können

Umfang der Förderung:

Erfolgt die Teilnahme eines geringqualifizierten Mitarbeitenden an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist jeweils eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.

Anpassungsfortbildungen

Individuelle Fördervoraussetzungen:

  • mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit,
  • Erwerb eines Berufsabschlusses liegt länger als 4 Jahre zurück,
  • bisher noch keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz.

Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme:

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten.
  • Die Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen. Zugelassene Maßnahmen finden Sie  in der Datenbank "KURSNET" der Bundesagentur für Arbeit.

Umfang der Förderung:

Der Umfang der Förderleistungen richtet sich nach der Betriebsgröße.

Weiterbildungskosten:

Betriebsgröße

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 100%
  • 10 – 249 Beschäftigte > bis zu 50%

Für schwerbehindertes und lebensälteres Personal ist eine höhere Kostenübernahme möglich.

  • 250 – 2.499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • ab 2.500 Beschäftigten > bis zu 20 %

Arbeitsentgeltzuschüsse:

Betriebsgröße

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 75%
  • 10 – 249 Beschäftigte > bis zu 50%
  • ab 250 Beschäftigte > bis zu 25%

Eine Erhöhung der Förderung ist möglich

  • bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht –> um 5 Prozent
  • wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens 20 Prozent – bei KMU 10 Prozent - der Beschäftigten eines Betriebes den betrieblichen Anforderungen voraussichtlich nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen –> um 10 Prozent
  • sofern die beiden Voraussetzungen kumulativ vorliegen -> um 15 Prozent

 

Tipp:Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort unterstützt Sie gerne, von der Prüfung der Fördervoraussetzungen bis zur Planung und Umsetzung möglicher Qualifizierungsmaßnahmen.