Ansprechpartner für Datenschutzangelegenheiten

Aufgaben

Der Schutz der persönlichen Daten ist ein Grundrecht. Der Datenschutzbeauftragte der BA kontrolliert, ob die entsprechenden Gesetze und internen Anweisungen in der BA beachtet werden. Er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sicher, dass persönliche Daten in der IT und den Arbeitsabläufen jederzeit geschützt sind. Außerdem beraten und schulen sie Beschäftigte der BA. Der Datenschutzbeauftragte arbeitet weisungsfrei, das heißt unabhängig.

Datenschutzerklärungen

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