Schwerbehinderte: Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht

• Beschäftigungsquote lag im Lahn-Dill-Kreis zuletzt bei 6,6 Prozent und damit 1,6 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Soll • 337 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben im Kreis dennoch unbesetzt • Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben

03.01.2022 | Presseinfo Nr. 2

Betriebe mit mindestens zwanzig Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen
Betriebe mit mindestens zwanzig Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2022 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2021 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Wetzlarer Arbeitsagentur hin. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote und kann für jeden unbesetzten Pflichtplatz bis zu 320 Euro pro Monat betragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software „IW-Elan“ kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen oder an gleicher Stelle unter der Rubrik „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es „Ersparnisrechners“ unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.

Nach Angaben der Wetzlarer Agentur für Arbeit waren 2019 (aktuell vorliegende Daten) im Lahn-Dill-Kreis insgesamt 542 Arbeitgeber verpflichtet, auf 2.851 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden 3.936 Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 6,6 Prozent und somit 1,6 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Soll sowie 1,5 Prozentpunkte über dem Hessenschnitt.

Jessica Crone, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, erklärt dazu: „Diese positiven Zahlen sind darauf zurückzuführen, dass viele unserer Unternehmen mehr Schwerbehinderte beschäftigten, als gesetzlich gefordert. Dennoch gab es aber auch einige Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Lahn-Dill-Kreis trotz der günstigen Quote 337 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben.“ Nach Crones Angaben waren im Dezember im Lahn-Dill-Kreis 659 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von Ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation.

Weitere Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter der Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de. Unternehmen, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder Auszubildenden einstellen möchten, können sie sich unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 direkt an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur wenden.