6-Wochen-Frist beachten
Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung). Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.
Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.