Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ihre Beschäftigungsdaten müssen diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis spätestens
31. März 2025 der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.
Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.
Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden.
Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721-823-7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Lörrach mit den Landkreisen Lörrach und Waldshut beantwortet.