Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten? Dann können Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei uns stellen.

Wir prüfen, welcher Leistungsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist (z.B. die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung, ggf. auch die Berufsgenossenschaft).

Der zuständige Träger entscheidet dann, ob Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Wenn ja, können Sie bei der beruflichen Integration unterstützt werden, z. B. bei der Agentur für Arbeit durch Weiterbildungen, Qualifizierungen oder Umschulungen.

Informationen stehen in der Broschüre "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer".