Es eilt – Abgabefrist endet am 31. März!

Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

14.03.2025 | Presseinfo Nr. 20

Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Betriebe an die Rückgabe der Anzeigenvordrucke für das Jahr 2024 erinnern. Abgabeschluss ist der 31. März 2025. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich! 
Arbeitgebende, die diesen Termin verpassen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Angesprochen sind alle Betriebe, die im Jahr 2024 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten, daher zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur eingereicht haben. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen.

Kostenlose Software bietet Vorteile
Unter www.iw-elan.de kann die erforderliche Software zur elektronischen Anzeige kostenlos heruntergeladen werden.

Weitere Informationen
Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen.
Der Arbeitgeber-Service steht Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 zur Verfügung.