Arbeitsagentur Lüneburg-Uelzen unterstützt mit Qualifizierungsgeld Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten

20.03.2024 | Presseinfo Nr. 31

Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft. Die Agenturen für Arbeit in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen können Unternehmen dann mit dem Qualifizierungsgeld als neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung unterstützen. Betriebe können Anträge bereits jetzt und auch online stellen.

„Transformationsprozesse machen auch vor unserem regionalen Arbeitsmarkt nicht Halt. Mit dem Qualifizierungsgeld können langfristige berufliche Perspektiven für Beschäftigte geschaffen und gleichzeitig die Bemühungen der Unternehmen bei der Fachkräftesicherung flankiert werden“, fasst Sven Rodewald, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, zusammen. Als Zielgruppe richtet sich die neue Förderung an Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht. Dazu ergänzt das Qualifizierungsgeld die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent (beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind) des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen  Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag unter diesem Link: 
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld. Informationen und Beratung: 0800 4 5555 20