Kürzlich ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie gegangen. Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen künftig Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen.
Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen. Mit dem digitalen Service ermöglicht die BA eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Voraussichtlich ab Ende April 2026 stehen auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit.
Michael Kühl, Geschäftsführer operativ der Agentur für Arbeit: „Digitalisierung soll den Alltag erleichtern und mit „Stellvertretung online“ ergänzen wir unsere Angebotspalette im eService. Wir bieten erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung und unterstützen Betroffene und ihre Helfenden dabei, Wege und Zeit zu sparen“. In der ersten Ausbaustufe richtet sich das Angebot an die Vertretung von Privatpersonen durch andere Personen. Gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt. Die rund 260.000 Kundinnen und Kunden bundesweit, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz „Online-Handeln“ ergänzen.
Informationen zu diesem Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen. Auf dieser Seite sind die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können, aufgeführt. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum Download bereitgestellt. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.
Alle eServices im Überblick: www.arbeitsagentur.de/eservices