Bildungszielplanung

Rechtskreisübergreifende Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Mainz

Die Bildungszielplanung orientiert sich an der voraussichtlichen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften. Unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten (Arbeitskräftenachfrage und vorhandenes Arbeitskräftepotenzial) dokumentieren die Bildungsziele, mit welchen Weiterbildungsschwerpunkten das verfügbare Mittelbudget eingesetzt wird.

Die  Planung umfasst Qualifizierungsmaßnahmen in drei Schwerpunkten:

  • Berufliche Anpassung
  • Abschlussorientierte Maßnahmen und
  • Niederschwellige Angebote      

Die Steuerung der Weiterbildungsförderung nach dem SGB III erfolgt weitestgehend über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Diese sollen nach den individuellen Qualifizierungsbedürfnissen  der Kunden unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zielgerichtet für eine schnellstmögliche berufliche Integration  eingesetzt werden (§ 7 SGB III).

Die Planung wird fortlaufend angepasst. Gründe für die Anpassung der Planung können u.a. kurzfristige Veränderungen in der Struktur der Arbeitslosen oder Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen der Betriebe sein.

Eine Umsetzung der in der Bildungszielplanung enthaltenen Bildungsziele ist für die Agentur für Arbeit nicht bindend. Die Zertifizierung von Bildungsmaßnahmen liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Bildungsträgers.

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden nach den §§ 176 ff SGB III sowie den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass für das Einlösen von Bildungsgutscheinen nicht nur der Träger, sondern auch die Maßnahme zugelassen sein muss.

Weitere Informationen dazu sind in KURSNET veröffentlicht.