Arbeitsuchendmelden bei der Arbeitsagentur Mannheim

Alles was Sie wissen sollten!

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Immer dann, wenn Sie erfahren, dass Ihre versicherungspflichtige Beschäftigung bald endet, melden Sie sich arbeitsuchend.
Hierzu besteht eine Meldepflicht nach §38 SGB III.

Wichtig:Achtung: Sind Sie am Tag Ihrer Arbeitsuchendmeldung krankgeschrieben, pausiert Ihre Meldepflicht. Melden Sie sich bitte spätestens am 1. Tag der Genesung arbeitsuchend.
 

Grundsätzlich gilt: Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie erfahren, wann Ihre Beschäftigung endet (z.B. nachdem Sie eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben).

Ausnahme: Wenn zwischen dem Tag der Kenntnisnahme und dem Ende der Beschäftigung mehr als 3 Monate liegen, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung melden (z.B. bei Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen).

 

Detaillierte Informationen zur Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung

Tipp:Für die meisten Onlinefunktionen benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Passwort.
Sollten Sie diese nicht haben, können Sie die Zugangsdaten telefonisch anfordern oder sich neu registrieren.
Sind Sie aktuell oder waren Sie in der Vergangenheit bereits Kundin oder Kunde, nutzen Sie bitte auf der Login-Seite den Reiter "Passwort vergessen?".

Wie kann ich mich arbeitsuchend melden?