Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.
Aktuell sind bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen zu beobachten. Daher sollen unsere KundInnen und unsere MitarbeiterInnen bestmöglich geschützt werden. Und deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagentur ab sofort FFP2-Masken getragen werden.
Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.
Die Agentur für Arbeit Marburg bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die Bundesagentur für Arbeit stellt sicher, dass Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden.
Dafür müssen die Dienststellen für die KundInnen leistungsfähig bleiben.
Folgen Sie der Agentur für Arbeit Marburg auf Twitter