Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Informationen zur Arbeit, Anerkennung und zum Spracherwerb.

Kontaktdaten für geflüchtete Menschen:

+49 911 1787915

(Sonderhotline mit ukrainischen bzw. russischen Sprachkenntnissen)

Telefonsprechzeiten: Montag - Donnerstag: 08-16 Uhr; Freitag 08-13 Uhr

Meschede-Soest.Ukraine@arbeitsagentur.de

 

Fragen und Antworten

Eine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.

Sie können einen Zulassungsantrag für einen Sprachkurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Der Zulassungsantrag kann auch über den Sprachkursträger gestellt werden.

Auf folgenden Seiten finden Sie aktuelle Angebote in Ihrer Nähe:

Ja, diese finden Sie z.B. unter: