Wer sich an diesem Tag erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden muss, hat keine Nachteile, wenn die Meldung am darauffolgenden Dienstag, 4. März, erfolgt.
Das Service Center der Agentur für Arbeit ist auch am Rosenmontag und an Weiberfastnacht von 8 bis 18 Uhr unter den kostenfreien Service-Rufnummern 0800 4 5555 00 (für Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (für Arbeitgeber) erreichbar.
Über die eServices können Kundinnen und Kunden viele Anliegen online problemlos und schnell erledigen, wie zum Beispiel sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/eservices