Digitale Übermittlung der Arbeitsbescheinigung wird zur Pflicht für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen in digitaler Form an die Agentur für Arbeit Mönchengladbach übermittelt werden. Eine Übermittlung in Papierform ist nicht mehr möglich.

06.01.2023 | Presseinfo Nr. 2

Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und Branche. Kartenlesegeräte und Signaturkarten sind für die Übermittlung nicht erforderlich. Es entstehen daher keine Zusatzkosten. Erforderlich ist lediglich ein Lohnabrechnungsprogramm mit entsprechender Übermittlungsfunktion. Alternativ kann die Webseite der Sozialversicherung itsg.de und das sv.net  genutzt werden.

Das Verfahren „BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen“ wird bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis genutzt und wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt. Es ist bei Unternehmen in Deutschland mittlerweile gut etabliert. Bei Fragen steht eine kostenlose Rufnummer 0800 4555527 zur Verfügung. Informationen gibt es außerdem auf der BEA-Portalseite auf arbeitsagentur.de.