Pächter/-in für die Kantine in der Agentur für Arbeit München

Die Agentur für Arbeit in München sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neuen/-neue

Pächter/-in für die Kantine

 

Zeitraum
Vertragsbeginn: Zum 01.04.2027
Dauer: Unbefristet

 

Ort

Die Räume für die Kantine der Arbeitsagentur München im Dienstgebäude in der Kapuzinerstraße 26, 80337 München umfassen eine Kantinenküche samt Speiseraum (5. Obergeschoß) sowie Lagerflächen (1.Untergeschoß).

Sämtliche Flächen wurden in 2022 grundlegend neugestaltet, saniert und entsprechend modernsten technischen Anforderungen ausgestattet.

In diesem Gebäude sind rund 900 Mitarbeiter/Innen beschäftigt. Die Anzahl der Beschäftigten wird sich im 2. Halbjahr 2027 auf ca. 1.100 erhöhen.

 

Öffnungszeiten:

Der Kantinenbetrieb (bedienter Betrieb) soll arbeitstäglich in der Zeit von:
07.00 Uhr bis mindestens 14.00 Uhr (Montag bis Freitag)
erfolgen.

 

Weitere Hinweise

Die Vergabe des Bewirtschaftungsvertrags erfolgt nach Maßstäben der Kantinenrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die wesentlichen Bestimmungen und späteren Vertragsbestandteile sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

 

Abgabeschluss

Ihre Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis 30.11.2026 beim zentralen Postfach der Vergabestelle
Muenchen.IS-RIM-Vergabestelle@arbeitsagentur.de eingegangen sein.

 

Kontakt

Agentur für Arbeit München,
Regionales Infrastrukturmanagement
- Immobilienmanagement -
Kapuzinerstraße 26
80337 München

Muenchen.IS-RIM-Vergabestelle@arbeitsagentur.de 

 

Leistungsübersicht

Die Leistungsübersicht beschreibt Grundlagen und Konditionen für die Verpachtung der agentureigenen Kantine mit den dazugehörigen Lagerräumen.
Unter Berücksichtigung der Kantinenrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit (BA) gelten folgende Bedingungen:

Art und Umfang der Leistung

Es handelt sich um die Verpachtung der agentureigenen Kantine inklusive Lagerräume in der Agentur für Arbeit in München, Kapuzinerstraße 26, 80337 München.

Erwartet wird eine convenienceorientierte Mischkostküche mit einem kombinierten Einsatz von unverarbeiteter Frischware und Speisen mit unterschiedlichen Vorfertigungsgraden.

Anforderungen an eine ausgewogene und leichte Ernährung:

Besonderer Wert wird zudem auf ein ausgewogenes, abwechslungsreiches und den besonderen Rahmenbedingungen einer Behörde angemessenes Speiseangebot gelegt. Die angebotenen Speisen sollen überwiegend leicht, bekömmlich und ausgewogen gestaltet sein und eine zeitgemäße, gesundheitsbewusste Ernährung unterstützen.

Dabei ist insbesondere auf eine Speisengestaltung zu achten, die auch bei der Einnahme während der Arbeitszeit ein angenehmes und leistungsförderndes Wohlbefinden ermöglicht. Schwere, übermäßig fettreiche oder sehr üppige Speisen sollen daher nicht das Angebot prägen.

Ergänzend sollen regelmäßig leichte, gut verträgliche und ausgewogene Alternativen angeboten werden.

Neben der Mischkostküche, aus möglichst regionalen Zutaten in Bio Qualität, werden Anteile einer Regenerationsküche (Cook & Chill oder Cook & Freeze) nicht ausgeschlossen.

Im Bewerberangebot sollte das Küchenkonzept im Detail erläutert werden. 

 

Führung

Der/Die Pächter/-in führt die Kantine auf eigene Rechnung.
Miet- und Bewirtschaftungskosten
Von einer Raummiete und der Erhebung von Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Nebenkosten wird abgesehen.
Die Kostenübernahme soll der Verbilligung der Speisen und Getränke für Verpflegungsteilnehmer dienen.

 

Verpflegungsangebot

Mittagsangebot

Das Mittagsangebot (11.00 bis 14.00 Uhr) beinhaltet die Bereitstellung von mindestens 2 Mahlzeiten. – Details siehe Leistungsverzeichnis -

Zwischenverpflegung

Die Zwischenverpflegung (von 07.00 bis mindestens 14.00 Uhr) beinhaltet die Bereitstellung von Zwischenverpflegungsartikeln. -  Details siehe Leistungsverzeichnis - 

Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken und Tabakwaren aller Art ist nicht zulässig.

 

Reinigung der Räume, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände

Die Reinigung der Pachträume sowie Geräte, Möbel und Ausstattungsgegenstände im Pachtbereich übernimmt der /die Pächter/-in auf eigene Kosten.

 

Kantinenpersonal

Die Einstellung und Bezahlung des Kantinenpersonals sind ausschließlich Aufgabe des/der Pächter/-in. Zu den Kosten des Kantinenpersonals gehören auch die Personalnebenkosten. Für eine ordnungsgemäße Bezahlung und Abführung der Abgaben sowie der Einhaltung der für diese Arbeitsverhältnisse geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc. hat der Pächter, die Pächterin zu sorgen.

 

Ärztliche Untersuchungen

Der/Die Pächter/-in hat von sich und den beschäftigten Arbeitskräften eine amtsärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §§ 17 und 18 des Bundesseuchengesetzes vorzulegen.

 

Einrichtung und Ausstattung

Die Agentur für Arbeit München überlässt dem Pächter. der Pächterin die zur Bewirtschaftung üblichen Einrichtung- und Ausstattungsgegenstände (Kühlschrank, Spülmaschine, Kochgeschirr sowie sonstiges Mobiliar). Für die Überlassung werden keine Kosten übernommen.

 

Parkplatz

Ein Stellplatz auf dem Gelände ist vorhanden. Dieser wird dem/der Pächter/-in zugewiesen und für die Dauer der Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit München kostenlos überlassen.

Rahmenbedingungen des Pachtvertrages

Voraussetzung für den Kantinenbetrieb ist der Abschluss eines Pachtvertrages mit der Agentur für Arbeit in München.

Die Nutzung der verpachteten Fläche ist ausdrücklich nur für den Kantinenbetrieb vorgesehen.

Die persönliche Anwesenheit des Pächters, der Pächterin oder einer/eines geeigneten, verantwortlichen Ansprechpartners (mit Nennung des Namens und der Qualifikation) ist während der Öffnungszeit gefordert.  

Der/Die Pächter/-in ist zur Unterverpachtung nicht berechtigt.

Dem/Der Pächter/-in obliegt die Erhaltung der verpachteten Räume und des Inventars.