Vor allem für Menschen, die keine Vollzeitausbildung absolvieren können, weil ihre individuellen Lebensumstände dies momentan nicht zulassen, z.B.
- familiäre Gründe (Kindererziehung oder Pflegeaufgaben)
- gesundheitliche Gründe oder Behinderung
- sie begleitend Sprachkurse besuchen oder arbeiten.
Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems und in vielen schulischen Ausbildungen möglich.
Rahmenbedingungen der Teilzeitberufsausbildung
- die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit wird individuell reduziert, jedoch höchstens
- um 50 Prozent
- Auszubildende und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden
- (z.B. vormittags, nachmittags, abends, ...)
- der Berufsschulunterricht kann in der Regel nicht verkürzt werden und findet in Vollzeit statt
- die Ausbildung kann für die gesamte Zeit oder nur für einen bestimmten Zeitraum verkürzt werden
Dauer der Teilzeitberufsausbildung
- die Gesamtausbildungszeit verlängert sich, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der regulären Dauer
- die Gesamtausbildungszeit kann aber auch verkürzt werden, wenn das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann z.B. wenn berufliche Vorkenntnisse, höhere Schulabschlüsse, Lebenserfahrung vorhanden sind. Ein gemeinsamer Antrag von Auszubildenden und Betrieb bei der Kammer ist dazu notwendig.
Welche Vorteile hat ...
... der Ausbildungsbetrieb?
- Hohe Motivation und Zuverlässigkeit der Auszubildenden
- Gewinnen von zukünftigen Fachkräften
- Image- und Standortvorteil als familienfreundlicher Betrieb
- Flexible Gestaltung der Ausbildungszeit passend zur Betriebsstruktur
... die/der Auszubildende?
- Berufsabschluss und damit bessere Chancen im Erwerbsleben
- Vereinbarkeit von Elternschaft oder Pflegetätigkeit und Beruf durch flexible Gestaltung der Ausbildungszeit
- Mögliche Anrechnung bereits geleisteter Ausbildungszeit
- Mittelfristig finanzielle Unabhängigkeit
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Auszubildende können auch für die Teilzeitberufsausbildung gewährt werden.
Teilzeitauszubildende haben unterschiedliche Möglichkeiten, um zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen und Förderinstrumente zu beantragen.
Die Informationsbroschüre des Landes ist zu finden unter:
www.wm.baden-wuerttemberg.de
- >Service/Publikationen - > Stichwort Teilzeitausbildung
Rechtsgrundlagen: §§ 7a Berufsbildungsgesetz oder §§ 27b Handwerksordnung
Weitere Informationen: