Schneller mit dem eigenen Anliegen weiterkommen: KI-Sprachassistenz Klara unterstützt beim Telefonservice

Klara ist seit dem 22. September bundesweit im Einsatz – weitere Funktionen werden schrittweise ergänzt

24.09.2026 | Presseinfo Nr. 47

Neubrandenburg, 24. September 2026 – Wer bei der Agentur für Arbeit anruft, soll künftig schneller mit seinem Anliegen weiterkommen. Dafür setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit dem 22. September 2026 bundesweit die neue KI-Sprachassistenz „Klara“ ein.

Klara begrüßt die Anrufenden, informiert über die Verarbeitung ihrer Daten und nimmt zunächst Angaben wie Kundennummer und Postleitzahl auf. Auch das Anliegen wird erfasst. Damit soll der telefonische Service einfacher werden und unnötige Wartezeiten vermieden werden.

„Mit Klara wollen wir unseren telefonischen Service für Kundinnen und Kunden einfacher und schneller machen. Seit dem 22. September nimmt die Sprachassistenz bundesweit erste Angaben entgegen und hilft dabei, das Anliegen schnell an die richtige Stelle weiterzugeben. In den kommenden Ausbaustufen kommen weitere Funktionen hinzu. Wenn ein Anliegen eine persönliche Beratung erfordert, bleibt der direkte Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich bestehen“, sagt Neubrandenburgs Arbeitsagenturchef Andreas Wegner.

Klara wird schrittweise weiterentwickelt

Klara wird nach und nach um weitere Funktionen ergänzt und dabei laufend überprüft. Auch die Erfahrungen und Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden werden bei der weiteren Entwicklung berücksichtigt.

In den Pilotregionen Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland kann Klara bereits ausgewählte Standardanliegen selbstständig beantworten. Dazu gehören beispielsweise allgemeine Fragen zum Arbeitslosengeld.

Wenn Klara bei einem Anliegen nicht weiterhelfen kann oder eine persönliche Beratung erforderlich ist, wird der Anruf an das Service-Center weitergeleitet. Die bereits aufgenommenen Angaben und das Anliegen werden dabei direkt übergeben. Die Anrufenden müssen ihre Daten deshalb nicht noch einmal nennen.

In den nächsten Ausbaustufen soll Klara auch personalisierte Antworten geben können. Später sind zudem individuelle Auskünfte aus der elektronischen „Kundenakte“ vorgesehen.

Datenschutz und Sicherheit

Beim Einsatz von Klara gelten hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Die Datenübertragung erfolgt über gesicherte Schnittstellen. Die Kundendaten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Für Klara nutzt die Bundesagentur für Arbeit eine deutsche, DSGVO-konforme Lösung. Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen weiterhin die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit.