Über uns

Wir begrüßen Sie in der Agentur für Arbeit Neuruppin.

In den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Oberhavel und Havelland unterstützen wir Sie ganz individuell bei Ihrem Weg in Aus- und Weiterbildung, Studium oder Arbeit.

Wir helfen den Unternehmen in der Region bei der Suche nach passenden Bewerberinnen und Bewerbern für Ihre Arbeits- und Ausbildungsstellen und qualifizieren bei Bedarf Beschäftigte weiter.

Wofür stehen wir:

Die Agentur für Arbeit Neuruppin steht für Vielfalt und tägliches Eintreten für die Demokratie in unserem Land. Wir bringen Menschen und Arbeit in unserer Region zusammen und leisten so jeden Tag einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden in der Region.

Brandenburg zeigt Haltung – und dazu gehören auch wir gemeinsam mit den anderen Brandenburger Arbeitsagenturen.

Zitat:

„Haltung zeigen bedeutet für uns, das Grundgesetz aktiv zu verteidigen, für unsere demokratischen, rechtsstaatlichen Werte einzustehen und im Rahmen unserer Arbeit zu leben. Wir stehen für Vielfalt und Toleranz – gegenüber allen Menschen“, so haben es die Geschäftsführungen aus Brandenburg formuliert.

Zudem ist unsere Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit stellvertretend für die Brandenburger Arbeitsagenturen Kooperationspartnerin bei der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg

 

Das tun wir für Sie:

Digitalisierung, Automatisierung, Demografie, gesellschaftlicher Wertewandel – Der Arbeitsmarkt im Nordwesten Brandenburg verändert sich dynamisch.

Es gilt kluge Strategien zu entwickeln und Innovationen zu nutzen, um die Transformation zukunftsorientiert zu formen. 

 

Das ist für uns selbstverständlich:

Wir informieren, beraten, vermitteln und fördern Sie individuell.

Wir sind für Sie da: persönlich in unseren Dienststellen, den Schulen und Betrieben, telefonisch von 8 bis 18 Uhr sowie rund um die Uhr, bequem von zu Hause oder unterwegs mit unseren Online-Angeboten.

 

Unsere Dienstleistungen für Sie:

Mit unserer Expertise unterstützen und beraten wir die Akteure am Arbeits- und Ausbildungsmarkt, bestmöglich mit neuen Herausforderungen umzugehen. Dazu gehören die:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängerinnen und -anfängern sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen
  • Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
  • Arbeitgeberberatung
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
  • Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken

Das Berufsinformationszentrum (BIZ)  der Agentur für Arbeit Neuruppin hält eine große Auswahl an Materialien zur Berufs- und Studienwahl bereit. Veranstaltungen rund um das Thema Aus- und Weiterbildung werden im Berufsinformationszentrum sowie an anderen Standorten oder virtuell angeboten. Schauen Sie einfach auf unserer Veranstaltungs-Homepage.

 

Unser organisatorischer Aufbau:

Zum Bezirk der Agentur für Arbeit Neuruppin, mit Sitz in der Trenckmannstraße 15 in Neuruppin, gehören die Geschäftsstellen:

  • Perleberg und Pritzwalk in der Prignitz
  • Kyritz und Wittstock in Ostprignitz-Ruppin
  • Oranienburg und Gransee in Oberhavel
  • Nauen und Rathenow im Havelland

Die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), zum Beispiel die Auszahlung des Bürgergeldes, werden in der Prignitz durch den Landkreis Prignitz und die Agentur für Arbeit Neuruppin gemeinsam wahrgenommen. Die Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden dieses Rechtskreises werden im Jobcenter Prignitz angeboten.

In Ostprignitz-Ruppin, im Havelland und in Oberhavel wird der Aufgabenbereich nach dem SGB II durch die Landkreise abgedeckt.