Tag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2024

•    Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – was sind Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe, Wohngeld & Co.
•    Beratungsangebot: Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beraten telefonisch am 20. Februar 2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr für Menschen aus den Landkreisen Oberhavel, Havelland, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin

 

13.02.2024 | Presseinfo Nr. 7

Was ist der „Tag der sozialen Gerechtigkeit“?
Am 20. Februar ist der Internationale Tag der sozialen Gerechtigkeit der Vereinten Nationen. 2009 wurde dieser erstmals ausgerufen. Seitdem wird jährlich am 20. Februar an die soziale Ungerechtigkeit weltweit erinnert und zu ihrer Überwindung aufgerufen.


Eine verbindliche und einheitliche Definition sozialer Gerechtigkeit gibt es nicht. Was als gerecht oder ungerecht empfunden wird, wird in Politik und Gesellschaft häufig kontrovers diskutiert. Es gibt aber einige messbare Größen, beispielsweise die Verteilung von Vermögen und Einkommen, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungschancen, die einen Anhaltspunkt zu sozialer Gerechtigkeit liefern.


Armutsrisiken in Deutschland – wie hilft der Staat?
So haben einige Personengruppen ein größeres Armutsrisiko. Im Jahr 2021 bezogen 16,9 Prozent der Bevölkerung ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Sie galten damit als armutsgefährdet. Überdurchschnittlich häufig sind Menschen ohne Arbeit betroffen – rund die Hälfte war 2021 armutsgefährdet. Ebenso besteht bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern ein auffällig hohes Armutsrisiko. Der Gesetzgeber stellt deshalb einige Leistungen zur Unterstützung bereit.

Zitat:


„Der Gesetzgeber stellt einige finanzielle Hilfen wie den Kinderzuschlag, Bildung- und Teilhabeleistungen oder auch Wohngeld für Familien, Alleinerziehende oder Menschen mit einem geringen Einkommen bereit, um soziale Gerechtigkeit herzustellen. Diese sind zum Teil unabhängig von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Abgerufen werden diese nicht immer. Entweder, weil die Menschen diese nicht kennen oder Hilfe bei der Beantragung benötigen. Finanzielle Sicherheit ist aber wichtig, um sich auf die Beratungsgespräche und die Arbeitssuche zu fokussieren. “ erläutert Beate Kostka, Leiterin der Neuruppiner Arbeitsagentur.

 

Informationen zu Armutsgefährdungsquoten unter folgendem Link: https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61785/ausgewaehlte-armutsgefaehrdungsquoten/


Wir unterstützen – Beratungsangebote der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt:
Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe, Wohngeldrechner & Co.


Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt wollen den Tag der sozialen Gerechtigkeit nutzen, um zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten wie Kinderzuschlag, der Beantragung von Bildung und Teilhabe oder den Wohngeldrechner zu informieren. Diese Leistungen sind zum Teil unabhängig von Arbeitslosigkeit oder Bürgergeldbezug. Auch bei kleinen Einkommen oder Teilzeitbeschäftigung kann sich eine Beantragung lohnen.


Welche Leistungen und Hilfestellungen es noch gibt und wohin man sich wenden kann, erklären die Beauftragten für Chancengleichheit am 20. Februar 2024  von 09:00 – 12:00 Uhr unter den angegebenen Telefonnummern.

 

Für die Prignitz:
Anke Müller-Behrendt 03876 790 407 (Jobcenter Prignitz)
Diana Buschmann 03391 691112 (Agentur für Arbeit Neuruppin)


Für Ostprignitz-Ruppin:
Marcel Bullendorf 03394 465 414 (kommunales Jobcenter Ostprignitz-Ruppin)
Diana Buschmann 03391 69 1112 (Agentur für Arbeit Neuruppin)


Für das Havelland:
Diana Buschmann 03391 69 1112 (Agentur für Arbeit Neuruppin)


Für Oberhavel:
Marina Meyer 03301 6015118 (kommunales Jobcenter Oberhavel)
Diana Buschmann 03391 69 1112 (Agentur für Arbeit Neuruppin)