Kindergeld mit 18: vereinfachtes Antragsverfahren möglich

Erleichtertes Verfahren für Kindergeldberechtigte in Oberhavel, Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz

12.02.2025 | Presseinfo Nr. 10

Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.

Zitat:

„Die Familienkasse bietet schon heute ein umfassendes digitales Angebot, mit einem Profil bei der Familienkasse kann man jetzt schon rund um die Uhr Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag stellen. Jetzt erleichtern wir Eltern und den Jugendlichen, die 18 Jahre alt werden, nochmals den weiteren Kindergeldbezug“, sagt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin.

6-Wochen-Frist beachten

Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung). Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. 

Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.

Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.

Kontakt zur Familienkasse Berlin-Brandenburg

Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Potsdam
Besucheranschrift: Trenckmannstraße 15, 16816 Neuruppin
E-Mail: Familienkasse-Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de
Website: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder 

Gebührenfreie Hotlines: 

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr kostenfrei
0800 4 5555-30 (Fragen zu Kindergeld/Kinderzuschlag)
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