Mit dem Ende der Schulzeit beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Damit die Auszahlung des Kindergeldes auch nach dem 18. Geburtstag nahtlos weiterläuft, ist ein persönlicher Besuch in der Agentur für Arbeit oder bei der Familienkasse in der Regel völlig entbehrlich. Durch die umfassenden Online-Angebote können alle Nachweise papierlos eingereicht werden – und auch die Berufsberatung muss dafür nicht aufgesucht werden.
Ihr Kind wird 18 – was müssen Eltern beachten?
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Doch auch nach dem Eintritt der Volljährigkeit bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann Kindergeld weitergezahlt werden, solange das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert oder einen anerkannten Freiwilligendienst (wie FSJ, FÖJ, weltwärts oder den Europäischen Solidaritätskorps) leistet. Da der Übergang nach dem Schulende nicht immer nahtlos erfolgt, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer gesetzlichen Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Persönliche Vorsprache nicht erforderlich – auch bei der Berufsberatung nicht
Wichtig für Familien: Weder für die Aufrechterhaltung des Kindergeldanspruchs noch für die Klärung des weiteren Werdegangs ist eine persönliche Vorsprache oder eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Auch der Gang zur Berufsberatung ist für den Kindergeldbezug entbehrlich.
Digitales Verfahren ersetzt den Gang zur Agentur – einfach und unkompliziert
Frühzeitige digitale Rückmeldung via QR-Code: Um den Familien das Verfahren so einfach wie möglich zu machen, versendet die Familienkasse bereits rund drei Monate vor dem 18. Geburtstag ein Informationsschreiben. Dieses enthält einen individuellen Zugangscode bzw. einen QR-Code zur digitalen Rückmeldung. Über diesen komfortablen eService kann der kindergeldbeziehende Elternteil ganz bequem online aus verschiedenen Optionen wählen, wie es für das Kind nach der Schule weitergeht (z. B. Ausbildung, Studium, Praktikum oder Freiwilligendienst).
Die elektronische Übermittlung der erforderlichen Nachweise (wie z. B. der Studienbescheinigung oder des Ausbildungsvertrages) sollte idealweise fünf bis sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag erfolgen, damit die Zahlung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Was gilt, wenn noch keine feste Zusage vorliegt? Häufig haben Jugendliche im Frühsommer noch keine feste Zusage für einen Ausbildungs- oder Studienplatz vorliegen. Dies ist keineswegs ungewöhnlich und gefährdet den Anspruch nicht:
Nachweis von Bewerbungsbemühungen: Befindet sich das Kind aktiv auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz, besteht der Kindergeldanspruch uneingeschränkt weiter. Als Nachweis genügen Kopien von Bewerbungen, Eingangsbestätigungen und Absagen.
Keine Behördenbesuche für Bescheinigungen: Familien müssen nicht persönlich bei der Berufsberatung vorsprechen, um sich Suchaktivitäten bescheinigen zu lassen. Wird im Online-Portal die Option zur Ausbildungsplatzsuche ausgewählt, kann die geforderte „Erklärung Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“ direkt digital ausgefüllt und hochgeladen werden. Ein Ausstellen von zeitaufwendigen Papierbescheinigungen ist somit nicht mehr notwendig.
Achtung: Sonderfall – Übergangszeit ohne konkrete Pläne
Auch in diesem Fall ist keine persönliche Vorsprache notwendig: Falls nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine anschließende Ausbildung oder ein Studium vorliegen, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. In diesem Sonderfall endet der Anspruch jedoch bei der Vollendung des 21. Lebensjahres und Voraussetzung ist, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter arbeitsuchend meldet, um für Vermittlungsangebote zur Verfügung zu stehen. Doch auch diese Meldung kann unkompliziert online erfolgen – ein Weg in die Agentur ist auch hierfür im Regelfall vermeidbar.
Alle Services bequem von zu Hause nutzen
Das komfortable Online-Angebot der Familienkasse ermöglicht es, alle Mitteilungen und Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochzuladen. Das heißt, die Unterlagen können komplett papierlos, sicher und schnell übermittelt werden. Dies spart Familien wertvolle Zeit sowie Wege und sichert eine beschleunigte Bearbeitung. Nutzen Sie den eService der Familienkasse unter
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/eservices-fuer-familien
Kontakt zur Familienkasse Berlin-Brandenburg
Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag online unter www.familienkasse.de.
Gebührenfreie Hotline: 0800 4 5555-30 für Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr).
Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Potsdam