Ihr Arbeitsverhältnis endet bald, zum Beispiel weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Dann unterstützen wir Sie frühzeitig, damit Sie möglichst nicht arbeitslos werden oder so früh wie möglich eine neue Stelle finden.
Wenn Sie sich arbeitsuchend melden, besprechen wir danach mit Ihnen Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Zur Beratung gehört auch, wie wir gemeinsam weiter vorgehen und was Sie selbst tun können.
Wann Sie sich arbeitsuchend melden
Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend, erhöht das Ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung und gibt uns mehr Möglichkeiten, Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen.
Wenn Sie noch in einer Beschäftigung sind, aber wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden. Das gilt auch, wenn Sie sich nach Paragraf 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) arbeitsuchend melden müssen. Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.
Bitte beachten Sie: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.
Wenn Sie sich zu spät arbeitsuchend melden, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Wie Sie sich arbeitsuchend melden
Am einfachsten melden Sie sich online arbeitsuchend. Ihre Agentur für Arbeit wird automatisch informiert.
Alternativ können Sie sich telefonisch unter der Service‑Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) arbeitsuchend melden. Falls Sie sich persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden wollen, empfehlen wir Ihnen, einen Termin online zu vereinbaren.
Wichtig: Bitte melden Sie sich nur auf einem Weg arbeitsuchend.
Diese Vorteile hat die Online-Arbeitsuchendmeldung
Unsere Online-Services können Sie dabei bequem von zu Hause erledigen. Wenn Sie sich online arbeitsuchend melden, stehen Ihnen weitere Schritte zur Verfügung, die uns helfen, Sie besser zu unterstützen und zu beraten.
Sie können sich direkt nach der Arbeitsuchenmeldung einen passenden Beratungstermin aussuchen. In diesem Gespräch planen wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte und klären offene Fragen.
Für eine frühzeitige Unterstützung bei der Suche nach passenden Stellenangeboten können Sie sich vorbereitend ein berufliches Profil anlegen. Teilen Sie uns nach der Online-Arbeitsuchendmeldung mit, welche Abschlüsse und Berufserfahrungen Sie haben, welche Fähigkeiten Sie mitbringen und welche beruflichen Ziele Sie verfolgen.
Rechtsgrundlage für die Arbeitsuchendmeldung ist Paragraf 38 SGB III.
Fragen und Antworten zu Ihrem Zugang und Freischaltcode
Die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung kann aufgrund der Fristwahrung, auch ohne Eingabe des Freischaltcodes durchgeführt werden. Für die Nutzung einiger eServices wird ein Freischaltcode benötigt. Daher empfehlen wir Ihnen, die Eingabe des Freischaltcodes bei Erhalt nachzuholen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auf der Seite: Ein Konto, mehrere Profile
Der Freischaltcode ist in manchen Fällen erforderlich, um ein Profil anlegen zu können. Er stellt sicher, dass Ihr Konto mit den korrekten (bereits vorhandenen) Daten verknüpft wird.
Fragen und Antworten zur Arbeitsuchendmeldung
Mit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung können wir Sie dabei unterstützen, die Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zeitnah eine neue Beschäftigung zu finden.
Wenn Sie in einer Beschäftigung sind, aber Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitsuchend melden. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend. Bestimmte Personengruppen müssen sich gemäß Paragraf 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) frühzeitig arbeitsuchend melden. Melden sich diese Personen nicht frühzeitig arbeitsuchend, können ihnen finanzielle Nachteile entstehen, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.
Ja, wenn Ihnen nach einer außerbetrieblichen Ausbildung eine Arbeitslosigkeit droht, müssen Sie sich frühzeitig arbeitsuchend melden.
Wenn Sie das Ende Ihrer Beschäftigung noch nicht genau kennen, geben Sie bitte das voraussichtliche Ende an.
Wenn Sie sich bereits arbeitsuchend gemeldet haben und sich das Ende Ihrer Beschäftigung ändert, melden Sie sich nicht erneut arbeitsuchend. Bitte informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit schnellstmöglich über das geänderte Datum per Postfachnachricht oder über die Service-Rufnummer 0800 4 5555 00.
Wir wollen Sie bei der Arbeitssuche optimal unterstützen. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie uns nach der Online-Arbeitsuchendmeldung Ihre Abschlüsse und Ihre beruflichen Stationen mitteilen. Wir können so besser einschätzen, welche Stellenangebote zu Ihnen passen oder über notwendige Qualifizierungen sprechen.
Sie können beim Ausfüllen pausieren – Ihre Einträge werden gespeichert. Sobald Sie fertig sind, übermitteln Sie Ihre Angaben an uns. Erst danach können wir Ihre übermittelten Daten einsehen.
Bitte beachten Sie: Sie können nach der Übermittlung weitere Angaben hinzufügen und übermitteln. Angaben, die Sie bereits übermittelt haben, können Sie jedoch nicht online ändern oder löschen. Sprechen Sie uns auf gewünschte Änderungen im Beratungsgespräch an, dann können wir Ihre Einträge gemeinsam anpassen. Senden Sie uns alternativ eine Postfachnachricht.
Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, ist es möglich diesen online abzusagen oder zu verschieben. Dafür melden Sie sich in Ihrem Profil an und klicken auf Termine. Hier sagen Sie den entsprechenden Termin ab. Anschließend können Sie auf der Übersichtsseite im Bereich der Online-Arbeitsuchendmeldung einen neuen Termin buchen, sofern die Voraussetzungen hierfür noch erfüllt sind.
Wenn Sie uns mitteilen, wie Sie sich Ihre zukünftige Arbeitsstelle vorstellen, können wir frühzeitig nach passenden Stellenangeboten für Sie suchen.
Sie sollten die Angaben in diesem Schritt auch dann machen, wenn Sie keinen Beratungstermin gebucht haben. Wir werden Ihnen telefonisch oder per Post einen Termin vorschlagen. Bis zum Termin können wir bereits nach passenden Stellenangeboten für Sie suchen.
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