Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend, erhöht das Ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung und gibt uns mehr Möglichkeiten, Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen.
Wenn Sie noch in einer Beschäftigung sind, aber wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden. Das gilt auch, wenn Sie sich nach Paragraf 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) arbeitsuchend melden müssen. Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.
Bitte beachten Sie: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.
Wenn Sie sich zu spät arbeitsuchend melden, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Tipp:Gut zu wissen: Viele Unternehmen arbeiten bei Personalabbau frühzeitig mit ihrer Agentur für Arbeit zusammen. Ziel ist es, Beschäftigte beim schnellen Wechsel in neue Stellen zu unterstützen. Erfahren Sie mehr zur Arbeitsmarktdrehscheibe.