Unsere Hausordnung

Die Dienste der Agentur für Arbeit Pirna und des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden von vielen Menschen genutzt.

Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten.

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
  2. Die Agentur und das Jobcenter sind ein gewaltfreier Ort. Wir tolerieren keine Gewalt in unseren Räumlichkeiten. Das Tragen von Waffen jeder Art ist im Hause ausdrücklich untersagt.
  3. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe bzw. Reihenfolge ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
  4. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
  5. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstige private Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  6. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einem Mitarbeiter der Dienststelle mit, er wird Ihnen behilflich sein.
  7. Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung möglich.
  8. Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht zulässig.
  9. Das Mitbringen von Tieren in das Dienstgebäude ist verboten. Ausgenommen davon sind Assistenzhunde von Personen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.
  10. In den Räumen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters gilt das Rauchverbot. Rauchen Sie daher bitte nur außerhalb des Dienstgebäudes. Die Nichtraucher sind Ihnen dankbar.
  11. Das Mitbringen und die Einnahme von alkoholischen Getränken und Suchtmitteln im Dienstgebäude sind untersagt.
  12. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.

 

Bei Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter das Aussprechen eines Verweises beziehungsweise eines Hausverbots vor.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.