Neues Partnerschaftsabkommen unterzeichnet:

Deutschland und Frankreich stärken Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung

29.01.2026 | Presseinfo Nr. 61

  • Die Arbeitsbehörden France Travail (Frankreich) und die Bundesagentur für Arbeit (Deutschland) haben ein neues Partnerschaftsabkommen unterzeichnet.
  • Die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung wird ausgebaut.
  • Sabine Schultheiß: „Die deutsch-französische Zusammenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.“ 

 

Die französische Arbeitsverwaltung France Travail Grand Est und die Regionaldirektionen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit unterzeichneten am 28. Januar 2026 eine Ergänzung zu ihrem Partnerschaftsabkommen. Mit der Unterzeichnung dieses Nachtrags bekräftigen beide Seiten ihr gemeinsames Engagement zur Förderung grenzüberschreitender Beschäftigung.  

 

Die Ergänzung des Partnerschaftsabkommens baut auf einer langjährigen und erfolgreichen Zusammenarbeit auf, die zuletzt (2025) mehrere deutsch-französische Initiativen hervorbrachte, darunter:

  • Aktionen wie „Allez-Hop zum Job – vom Stadion in den Beruf“ (zum Beispiel im Juni 2025 in Mulhouse oder Oktober 2025 in Strasbourg), die innerhalb von sechs Monaten dazu geführt haben, dass die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine neue Beschäftigung gefunden haben;
  • Netzwerkveranstaltungen wie Messen und Betriebsbesuche, bei denen arbeitsuchende Menschen und Arbeitgeber aus beiden Ländern zusammenkommen;
  • Grenzüberschreitende Weiterbildungsprogramme, insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege, mit zweisprachigen Modulen.

 

Sabine Schultheiß, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Trotz der derzeitigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt, auch in den Grenzregionen, zeigen die deutsch-französischen Vermittlungs- und Beratungsteams, wie wertvoll und zielführend die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg ist. Insbesondere bei der Fachkräftesicherung können die Services für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung auch weiterhin wichtige Akzente setzen.“  Auch 2026 sind im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit mehrere Aktionen zur Förderung der Beschäftigung in den Grenzregionen geplant. 

 

Neben der deutsch-französischen Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung wird über das sogenannte „PES-Netzwerk“ auch europaweit daran gearbeitet, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen noch enger miteinander zu verzahnen. Das PES-Netzwerk wird seit 01. Januar 2026 für einen Zeitraum von zwei Jahren von einer deutsch-französischen Doppelspitze geführt.