
Mit einer Externenprüfung können Sie einen anerkannten Berufsabschluss erwerben. Diese Prüfung ist möglich, wenn Sie bereits einige Zeit in einem Beruf tätig sind, aber keinen entsprechenden anerkannten Berufsabschluss vorweisen können.
Sie legen die Externenprüfung vor der zuständigen Kammer ab. Mit entsprechenden Lehrgängen oder Vorbereitungskursen können Sie sich auf diese Prüfung vorbereiten. Um zu der Externenprüfung zugelassen zu werden, ist es erforderlich, dass Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Voraussetzung:
Sie belegen, dass Sie mindestens das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Externenprüfung ablegen wollen, gearbeitet haben.
- Voraussetzung:
Sie haben währenddessen Tätigkeiten verrichtet, die üblicherweise eine Fachkraft ausübt.
Beispiel: Beträgt die vorgeschriebene Ausbildungszeit in einem Beruf 3 Jahre, so müssen Sie mindestens 4,5 Jahre in dem jeweiligen Beruf tätig gewesen sein (und über die entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes verfügen), um für die Externenprüfung zugelassen zu werden.
Tipp:Sie machen durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft, dass Sie die entsprechenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.