Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses

Die Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen ermöglicht Fachkräften nicht nur einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland, sondern ist in reglementierten Berufen sogar oft verbindlich vorgeschrieben. Zudem hilft sie Ihnen dabei, zu erkennen, welche Kompetenzen Ihre neue Fachkraft mitbringt.

Die berufliche Anerkennung hilft Ihnen als Arbeitgeber, die Qualifikation ausländischer Fachkräfte besser einzuschätzen. Denn eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Dies wird auf Antrag im Anerkennungsverfahren geprüft und das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt. Bei reglementierten Berufen (wie z.B. Arzt/Ärtzin) müssen zudem weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt sein.

Jeder, der im Ausland eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben hat, kann die Anerkennung beantragen. Mit ihr erhalten ausländische Fachkräfte die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einer deutschen Berufsqualifikation. In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt. Damit bietet die Anerkennung auch Arbeitgebern ein offizielles und rechtssicheres Verfahren.

 

Quelle: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung notwendig, wenn sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung zur Berufsausübung nicht vorgeschrieben. Die Anerkennung kann aber Vorteile haben. Denn mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Sie als Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.

Darüber hinaus kann die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für die Einreise aus einem Drittstaat erforderlich sein.

 

Quelle: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

  • positiv:positiv:Mehr Transparenz: Der offizielle und rechtssichere Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache kann Ihnen die Personalentscheidung erleichtern. Sie erkennen sofort, welche Fähigkeiten und Kenntnisse die Fachkraft bezogen auf einen deutschen Referenzberuf mitbringt und in welchen Bereichen sie sich einsetzen lässt.
  • positiv:positiv:Gezielte Weiterqualifizierung: Der Anerkennungsbescheid dokumentiert die wesentlichen Unterschiede zum aktuellen deutschen Referenzberuf. Die volle Anerkennung ist nicht immer ein Muss! Aber mit dem Bescheid wissen Sie, wie Sie die Fachkraft ggf. gezielt für Ihren Bedarf weiterqualifizieren können.
  • positiv:positiv:Stärkere Mitarbeiterbindung: Wenn Sie die Anerkennung - etwa im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft oder mit einer Qualifizierungsmaßnahme - unterstützen, können Sie die ausländische Fachkraft unter Umständen langfristig an sich binden. Denn sie wird Ihr Engagement sicher auch als persönliche Wertschätzung verstehen.
  • positiv:positiv:Vorteil im Wettbewerb: Die formale Anerkennung kann als Qualitätsmerkmal gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden dienen. In bestimmten Branchen kann sie auch Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Aufträge sein.
  • positiv:positiv:Meister finden: Sie suchen einen Meister für Ihren Betrieb? Nach einer vollen Anerkennung können Fachkräfte in Handwerk, Industrie oder Landwirtschaft z.B. an einer Meister-Fortbildung teilnehmen. Alternativ können sie die Anerkennung direkt für einen Meisterberuf beantragen.
  • positiv:positiv:Aufstieg im Betrieb: Nach der Anerkennung und darauf aufbauender Fortbildung können Sie Ihrer Fachkraft mit der Zeit höhere Aufgaben und mehr Verantwortung übertragen.
  • positiv:positiv:Optionen für die Einreise: Mit voller Anerkennung können Fachkräfte aus Drittstaaten für jede qualifizierte Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf nach Deutschland kommen. Das heißt: Die anerkannte Ausbildung muss nicht im berufsfachlichen Zusammenhang mit der konkreten Beschäftigung in Ihrem Betrieb stehen. Nach einer teilweisen Anerkennung kann die Fachkraft für eine Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme nach Deutschland kommen. Mit der Anerkennungspartnerschaft kann die Fachkraft erst einreisen, die Anerkennung komplett in Deutschland machen und gleichzeitig schon in Ihrem Betrieb arbeiten.

 

Quelle: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation. Dazu vergleicht sie die Ausbildung mit der eines deutschen Referenzberufs (Vergleichsberuf). Die Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn auf Basis der aktuellen Aus- bzw. Fortbildungsordnung keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Dabei werden auch die Berufserfahrung sowie weitere Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Bei reglementierten Berufen werden weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung geprüft. Dazu gehören z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.

Tipp:Die zuständige Stelle kann z.B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer sein. Welche Stelle in Deutschland für die Anerkennung zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln.

 

Quelle: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

In der Regel werden die direkten Kosten für das Anerkennungsverfahren finanziell gefördert. Dazu gehören z. B. die Gebühren für das Anerkennungsverfahren sowie die Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Nehme Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren individuellen Fall mit Ihnen besprechen können.  

Wichtig:Anerkennungsinteressierte müssen die finanzielle Förderung beantragen, bevor sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Nur dann können die Kosten übernommen werden. Wer keine finanzielle Förderung erhält, kann die Kosten für ein Anerkennungsverfahren oder eine Qualifizierung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.