OSNABRÜCK. Wie wirken sich Kindererziehungszeiten, Minijobs, Teilzeitbeschäftigung oder Phasen der Pflege von Angehörigen auf die spätere Rente aus? Welche Rentenarten gibt es überhaupt – und welche Zeiten werden dabei berücksichtigt? Und was gilt im Falle einer Scheidung oder bei einer Hinterbliebenenrente? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Interessierte am Dienstag, den 21. Oktober 2025, ab 9:30 Uhr im Rahmen eines kostenfreien Online-Vortrags der Deutschen Rentenversicherung. Referent ist der Experte Josef Wolbers.
Teilzeitarbeit und Minijob haben Auswirkungen auf die Rente.
Gerade Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit weiterhin häufiger wegen Kindererziehung oder Pflegeaufgaben. Viele arbeiten in Teilzeit oder üben einen Minijob aus – oft, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen das auf die eigene Rente hat. Deshalb ist es umso wichtiger, sich frühzeitig zu informieren und das eigene Rentenversicherungskonto im Blick zu haben.
Teilnahme kostenlos, aus organisatorischen Gründen aber dringend erforderlich.
Die Veranstaltung wird von den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit Emden-Leer, Osnabrück, Vechta, Nordhorn sowie Wilhelmshaven-Oldenburg und der Jobcenter Vechta und Cloppenburg organisiert und richtet sich insbesondere an interessierte Frauen. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung unter dem Link https://eveeno.com/286115733 aber erforderlich, idealerweise bis zum 18. Oktober. Nach erfolgter Anmeldung wird eine E-Mail mit den benötigten Zugangsdaten versandt.