Einstellung von geflüchteten Menschen

Nutzen Sie die Chancen und Potentiale von geflüchteten Menschen für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie die Chancen und Potenziale von Arbeitskräften aus dem Ausland

Die Staatsangehörigkeit einer Arbeitskraft ist entscheidend, ob eine Zulassung für den deutschen Arbeitsmarkt benötigt wird. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen keine Arbeitsgenehmigungen. Angehörige anderer Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden.

 

Der Arbeitgeber-Service unterstützt, berät und vermittelt

Immer an Ihrer Seite: Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit in Osnabrück. Er informiert Sie darüber, wie Sie geflüchtete Menschen einstellen können, welche Funktionen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) bietet und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Ihr Arbeitgeber-Service berät Sie zu Fördermöglichkeiten und gibt Ihnen Hilfestellung und Tipps für eine erfolgreiche Integration.

Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner oder rufen Sie uns einfach an:

 

Frau Liebig                             0541 980 275

Frau Wortmann-Gülmez        0541 980 507

 

Weiterführende Infos finden Sie auf unserer Internetseite mit dem Schwerpunkt Fachkräfte aus dem Ausland:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland