Agentur für Arbeit erinnert: Frühzeitig arbeitssuchend melden!

Die Agentur für Arbeit unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der beruflichen Neuorientierung, um den Eintritt von Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Je früher Betroffene Kontakt zur Arbeitsagentur aufnehmen, desto besser gelingt dieser Übergang. Wer sich rechtzeitig arbeitssuchend meldet, kann zudem finanzielle Nachteile vermeiden.

01.10.2025 | Presseinfo Nr. 78

Wenn ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, ist eine frühzeitige Arbeitssuchendmeldung entscheidend. Sie muss spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende erfolgen – oder bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden. Nur so lassen sich Sperrzeiten beim Bezug von Leistungen vermeiden. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Agentur für Arbeit erfolgen. 

Einfache Kontaktaufnahme

Neben der Möglichkeit zur Online-Terminbuchung unter www.arbeitsagentur.de steht auch die kostenfreie Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 5555 00 zur Verfügung. Kundinnen und Kunden, die ohne Termin in die Agentur für Arbeit kommen, können selbstverständlich auch vor Ort einen Termin erhalten.

Servicezeiten der Hotline: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Wichtiger Hinweis: 

In der Agentur für Arbeit Vilshofen, Agentur für Arbeit Pocking, Agentur für Arbeit Grafenau und Agentur für Arbeit Waldkirchen ist ab sofort unbedingt eine Terminvereinbarung – unabhängig vom Anliegen – erforderlich.

So funktioniert die Online-Terminbuchung

Auf der lokalen Internetseite der Agentur für Arbeit – beispielsweise der Arbeitsagentur Passau – findet sich rechts die Option „Termin online vereinbaren“. Nach dem Anklicken öffnet sich eine Eingabemaske, in der Kontaktdaten und Anliegen eingetragen werden müssen. Anschließend werden passgenaue Terminvorschläge zur Buchung in der zuständigen Dienststelle angeboten.

Hinweis zur Sperrzeit bei verspäteter Meldung

Wer sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit. In diesem Fall ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen für die Dauer von einer Woche.

Informationen zum Thema Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung sind online auf https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ zu finden.