Wenn der Azubi-Lohn nicht reicht

Berufsausbildungsbeihilfe sorgt für finanzielle Entspannung

08.02.2024 | Presseinfo Nr. 19

 Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und die Ausbildungsvergütung zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung beantragt werden: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Seit kurzem ist die Antragstellung noch einfacher online möglich – sogar via Handy. Auch Unterlagen können bequem online ein- oder nachgereicht werden.

Die Höhe der BAB hängt u.a. vom eigenen Einkommen und dem der Eltern ab. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, kann mittels des BAB-Rechners vorab nachgerechnet werden: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

Der schnellste Weg zur Beantragung führt online über: www.arbeitsagentur.de/eServices#bildung   

Wer noch nicht für den eService registriert ist, muss dies nur einmalig tun und kann dann das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.