Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, um auch künftig zuverlässige Zahlungen zu sichern. Am 6. Oktober 2025 kommt es daher bei leistungsrechtlichen Auskünften zu geringfügigen Einschränkungen.
So sind Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, der Familienkassen und zu Zahlungen an Maßnahmeträger an diesem Tag nur bedingt möglich. Dies betrifft beispielsweise:
• Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und
• Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen bzw. Rechnungen.
Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst (z.B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld usw.). Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Auch die Bargeldversorgung in dringenden Fällen ist sichergestellt.
Aufgrund der Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Vorsprachen und Anrufe sollen an diesem Tag möglichst auf dringende Angelegenheiten beschränkt werden. Kundinnen und Kunden können ihr Anliegen alternativ über die eServices, die BA-mobil-App, die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital übermitteln.
Der Inkasso-Service ist am 6. Oktober 2025 telefonisch nicht erreichbar.
Informationen zur Nutzung der eServices finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
Informationen zur Nutzung der Kunden-App BA-mobil finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil
