Eine Insolvenz tritt ein, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig. nachkommen kann. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld). Insolvenzgeld wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten der Insolvenz gezahlt.
Eine Insolvenz liegt vor, wenn
- ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
- der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird.
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