Bei einer bestimmten Anzahl an Entlassungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden, bevor Sie die Entlassungen vornehmen. Zusammen mit der Entlassungsanzeige müssen Sie der Agentur für Arbeit auch nachweisen, dass Sie den Betriebsrat beteiligt haben. Das dient dem Schutz der betroffenen Beschäftigten. Aufgrund der Entlassungsanzeige nutzt die Agentur für Arbeit alle Möglichkeiten, um möglichst schnell neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu finden.

Für größere Betriebe besteht die Anzeigepflicht, wenn

  • der Betrieb regelmäßig 21 bis 59 Beschäftigte hat und mindestens sechs Entlassungen geplant sind,
  • der Betrieb regelmäßig 60 bis 499 Beschäftigte hat und mindestens 10 Prozent der Beschäftigten oder mehr als 25 Beschäftigte entlassen werden sollen,
  • der Betrieb regelmäßig mindestens 500 Beschäftigte hat und mindestens 30 Entlassungen geplant sind.


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Massenentlasssungsanzeige