Wenn Sie in Ihrem Betrieb dauerhaft Stellen abbauen müssen, beispielsweise durch die Schließung einer Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld zu.

Zudem können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Transfermaßnahmen teilnehmen, deren Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Ziel der Maßnahmen ist, Ihre Beschäftigten in neue Betriebe einzugliedern beziehungsweise ihnen den Übergang in eine Selbstständigkeit zu erleichtern.
 
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Transferkurzarbeitergeld