Arbeit bedeutet mehr als „Broterwerb“ – sie stiftet Sinn, fördert Selbstvertrauen und verbindet. Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten der finanziellen Förderung:
- die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und
- die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
Voraussetzung für beide Förderungen: Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Gerne berät das für Sie zuständige Jobcenter Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen unter anderem zur Antragstellung finden Sie hier.
BA Youtube Kanal -> Video „Erfolgsgeschichte: Teilhabechancengesetz“
