Die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit arbeiten seit Jahrzehnten eng mit den Berufsförderungswerken in Nordrhein-Westfalen zusammen. Gemeinsam verbindet sie das Ziel, Menschen, die aktuell aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht mehr am Arbeitsleben teilhaben können, in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ziel der neuen, am Freitag, 5. Mai 2023 getroffenen Vereinbarung ist es, die besonderen Kernkompetenzen der Berufsförderungswerke für noch mehr gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose gewinnbringend einzusetzen. In vielen Fällen können auch länger arbeitslose Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen von der umfassenden Expertise und dem breiten Angebot an individuellen Unterstützungsleistungen der Berufsförderungswerke profitieren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten durch passgenaue Qualifizierungen neue Perspektiven und die Chance auf eine Rückkehr in Arbeit.
Bianca Cristal, Geschäftsführerin Arbeitsmarkt in der Regionaldirektion NRW freut sich, dass mit der Kooperationsvereinbarung für den hohen Fach- und Arbeitskräftebedarf von Unternehmen in NRW ein großes Potential motivierter, qualifizierter Mitarbeitender gewonnen werden kann und gleichzeitig konkrete Chancen für gesundheitlichen beeinträchtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Integration in Arbeit entsteht:
„Das Ziel unserer gemeinsamen Anstrengungen ist aktueller denn je. Der Arbeitsmarkt ist geprägt von einem hohen Arbeits- und Fachkräftebedarf. Viele Unternehmen suchen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ergeben sich ganz neue Perspektiven. Gemeinsam mit den Berufsförderungswerken haben wir die Möglichkeit, diese Menschen auf dem Weg in ein eigenständiges Leben zu unterstützen. Wir wissen als Jobcenter und Agenturen für Arbeit: Auf die Expertise und die umfassenden Dienstleistungen der Berufsförderungswerke ist Verlass. Unsere Kunden sind dort gut aufgehoben und können ihre Talente weiterentwickeln, um sie den Bedarfen der Unternehmen anzupassen.“
Die Geschäftsführenden der BFW in Dortmund, Düren, Köln, Hamm und Oberhausen sind sich einig, den Zukunftsbedarfen des Arbeitsmarktes durch ihre Qualifizierungen gerecht zu werden:
„Seit mehreren Jahrzehnten verhelfen wir Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die sich aus dem früheren Beruf verabschieden mussten, durch unsere spezifischen Hilfestellungen, Qualifizierungen und Begleitung zu neuem Selbstbewusstsein und ermöglichen ihnen die Wiederaufnahme von qualifizierter Arbeit. Dabei ist es für uns an der Tagesordnung, unsere Maßnahmeangebote im engen Kontakt mit Arbeitgebern nach deren Bedarfen auszurichten. Anders können wir unseren Teilnehmenden die Tür zu zukunftsfesten Arbeitsstellen nicht öffnen.“
Der messbare Erfolg zeigt sich nicht zuletzt darin, dass in den letzten 50 Jahren für mehr als 100.000 Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden konnten. Mit der neuen, zunächst auf drei Jahre angelegten Vereinbarung wird die Kooperation zwischen Berufsförderungswerken, Arbeitsagenturen und Jobcentern noch weiter ausgebaut:
„Uns ist bewusst, dass sich eine Vereinbarung auf Papier nicht von selbst umsetzt und ein langer Atem nötig ist“, fasst Arbeitsmarktexpertin Cristal von der Regionaldirektion NRW die gemeinsame Motivation der Partner in Worte.
„Wir haben als Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Berufsförderungswerke in NRW in der Vergangenheit bewiesen, dass wir am Ball bleiben. Wir sind uns einig: Wir werden uns nach wie vor für die Menschen engagiert einsetzen, die Rat und Unterstützung brauchen.“
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