Sachsen-Anhalt: Zweite Stufe der Bürgergeld-Reform tritt in Kraft

Im Januar 2023 wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das neue Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt erhöhten sich die Regelsätze und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen wurde eingeführt. Ab 01.07.2023 gibt es weitere Änderungen.

30.06.2023 | Presseinfo Nr. 37

Zum Juli treten die Elemente des Bürgergeld-Gesetzes in Kraft, die die Unterstützung der Menschen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt betreffen. Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung besser unterstützt werden. Qualifizierung bekommt einen höheren Wert und mit der ganzheitlichen Betreuung können die Menschen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Zitat:

Der Vorsitzende der BA Regionaldirektion in Halle, Markus Behrens, sagt dazu:
„Bürgergeld ist mehr als die bloße Namensänderung. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden unsere Fördermöglichkeiten größer und individueller. Mehr Weiterbildungen und mehr Motivation durch finanzielle Anreize stehen für einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeit der Arbeitsvermittlung. Basis für die Unterstützung der Menschen ist es, in den Beratungsgesprächen gemeinsam Wege zu entwickeln, die aus der Arbeitslosigkeit führen.“

Mehr Weiterbildung und Qualifizierung

Wer eine Qualifizierung benötigt, wird dabei intensiver unterstützt. Die monatliche Weiterbildungsprämie in Höhe von 150 Euro und der monatliche Bürgergeldbonus von 75 Euro können einen finanziellen Anreiz darstellen und erleichtern so den Menschen im Leistungsbezug die Entscheidung für eine Weiterbildung. Weiterbildung und Qualifizierung wird damit attraktiver. Schließlich ist Bildung der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und hilft, den Drehtüreffekt, also den schnellen Wiedereintritt in die Arbeitslosigkeit, zu vermeiden. Außerdem verdienen Fachkräfte besser als Helferinnen und Helfer. Weiterhin kann ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden und die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen wurden dauerhaft ins Gesetz aufgenommen. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.

Neue Regeln zum Hinzuverdienst

Ab dem 1. Juli 2023 sind beim Einkommen neue Freibeträge zu berücksichtigen. Diese sollen zusätzliche Erwerbsanreize schaffen. Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung und das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst bis zur Minijob-Grenze, derzeit 520 Euro. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld künftig nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Ab dem 01.07.2023 werden die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen durch Kooperationspläne abgelöst. In solch einem Plan werden Absprachen und das Vorgehen im Integrationsprozess ohne Rechtsfolgen festgehalten. Die wertschätzende Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern ist ein wichtiges Anliegen und die neuen Rahmenbedingungen unterstützen dabei.

 

Tipp:Alle Informationen zum Bürgergeld können auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit nachgelesen werden.
https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld