Partnerschaft für die Integration von Geflüchteten

Mit dem bundesweiten Aktionsplan „Job-Turbo“ sollen Geflüchtete auch in Thüringen schneller Arbeit aufnehmen +++Behrens: „Das kann nur gelingen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen.“

07.03.2024 | Presseinfo Nr. 16

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2023 einen Aktionsplan „Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ gestartet. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Spitzenverbände der Wirtschaft, Gewerkschaften, Unternehmen und kommunalen Spitzenverbände zusammen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, am 20. November 2023 ihre aktive Unterstützung des Job-Turbos erklärt.

Das Thüringer Arbeitsministerium und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind davon überzeugt, dass diese Initiative auch Thüringen voranbringen kann und möchten daher in engem Schulterschluss maßgeblich zum Gelingen beitragen. Gemeinsam mit Wirtschafts- und Sozialpartnern wurde deshalb am 7. März 2024 im Erfurter Bildungszentrum diskutiert, wie der Job-Turbo für das Land Thüringen ausgestaltet werden kann. Das Ziel der gemeinsamen Veranstaltung war es, erste Erfahrungen bei der Integration der geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt auszutauschen. Dabei wurden gute Beispiele aus der Praxis aufgezeigt und die 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten, welche Herausforderungen auf dem Weg in eine erfolgreiche Integration in Arbeit zu meistern sind.

Zitat:

Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner betont: „Aktuelle Bevölkerungs- und Arbeitsmarktprognosen zeigen deutlich, dass das vorhandene Arbeits- und Fachkräftepotential den hohen und weiter steigenden Bedarf nicht decken können wird. Um zukunftsfähig zu bleiben, sind Thüringens Unternehmen und Betriebe auf Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Der Job-Turbo bietet gute und effektive Chancen für eine gelingende Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Diese Chancen wollen wir bestmöglich nutzen – im Interesse der Geflüchteten, unserer Gesellschaft und unserer Thüringer Wirtschaft.“

Die Absolventinnen und Absolventen aus den Integrationskursen sollen so schnell wie möglich Arbeitserfahrungen sammeln und dann weiter qualifiziert werden. Die grundlegend erworbenen Sprachkenntnisse können im Betrieb weiter vertieft werden. Denn auch nach der Arbeitsaufnahme ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs möglich.

Für Thüringen handelt es sich um ein Potenzial von rund 15.500 erwerbsfähigen ukrainischen Menschen, von denen aktuell 6.600 arbeitslos sind. Weitere rund 4.000 Menschen werden in den nächsten Monaten ihre Sprachkurse erfolgreich absolviert haben. Knapp 4.000 Ukrainerinnen und Ukrainer waren im November 2023 in Thüringen bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Darüber hinaus verfügen inzwischen auch Geflüchtete aus den anderen Asylherkunftsländern* über ein Deutschsprachniveau, das eine Beschäftigung zunehmend besser ermöglicht. Im Februar 2024 waren 5.800 dieser Personen arbeitslos gemeldet.

Zitat:

Dazu sagt der Vorsitzende der BA Regionaldirektion Halle, Markus Behrens: „Mit dem Job-Turbo intensivieren wir die Kontakte mit Arbeitgebern und den Sozialpartnern, wir sprechen mit Geflüchtetenorganisationen und wir arbeiten als Arbeitsverwaltung noch enger mit anderen öffentlichen Stellen, also den Kommunen und Ländern oder auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zusammen. Jedem Geflüchteten, der aus einem Integrationskurs kommt, werden wir konkrete und verbindliche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt geben. Dabei macht es mehr Sinn, Arbeitsaufnahme, Spracherwerb und Qualifikation parallel zu verfolgen, denn Sprache lernt man am besten bei der Arbeit. Das kann aber nur gelingen, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen.“


* Die Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. Dazu gehören Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien

 


Allgemeine Informationen über mögliche Unterstützungsangebote erweitert:

BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Deutschsprachkurse: Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Neben den Basiskursen (Sprachniveau B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2) gibt es Spezialkurse (u.a. Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden).

JOB- Turbo- Berufssprachkurse (BSK) für den Arbeitsplatz Die „JOB- BSK“ können berufsbegleitend für den Spracherwerb angewandt werden. Die Durchführung ist flexibel und orientiert sich an den Notwendigkeiten. Das Ziel ist eine arbeitsplatz- und fachspezifische Sprachvermittlung. Das Erreichen eines konkreten Abschlusses ist nicht vordergründig.

BMBF (Bundesministerin für Bildung und Forschung)

Anerkennungszuschuss: Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können mithilfe des Anerkennungsgesetzes die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf prüfen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden. Der Anerkennungszuschuss kann hier finanziell unterstützen.

Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter

Vermittlungsbudget Bei der Suche nach Arbeit oder im Rahmen der Arbeitsaufnahme können die Agenturen/ Jobcenter auch finanziell unterstützen. Über das Vermittlungsbudget können beispielsweise Kosten für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch übernommen werden. Auch können individuell einige Kosten im Zusammenhang mit Anerkennungsprozessen übernommen werden.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) Mit der Maßnahme können Bewerber: innen einen umfassenden praktischen Einblick in Unternehmen erhalten. Die Dauer ist variabel und kann den Zeitraum von einigen Tagen bis maximal 6 Wochen, in Ausnahmen auch länger, umfassen.

Maßnahmen bei einem Träger (MAT) z. B. berufliche Kenntnisvermittlung max. 8 Wochen In den relativ kurzen Trainings und Lehrgängen werden neue Kompetenzen vermittelt.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Über dieses Instrument werden auch neue Kompetenzen, Fähigkeiten und zum Teil Abschlüsse vermittelt/ erreicht. Damit sollen die Vermittlungschancen deutlich verbessert werden.

Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse Die Jobcenter unterstützen bedarfsgerecht auch nach einer Arbeitsaufnahme. Neben der optionalen Zahlung von Einstiegsgeld bei gering bezahlten Stellen können Coaching und Nachbetreuung angeboten werden.

Eingliederungszuschüsse (EGZ) Mit dieser Förderung kann die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist und deren Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinausgeht unterstützen. Arbeitgeber erhalten entsprechende Zuschüsse.

Qualifizierung während Beschäftigung (QCG) Arbeitgeber können durch die Übernahme der Weiterbildungskosten für die Beschäftigten und eine Zahlung von einem Arbeitsentgeltzuschuss für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten unterstützt werden.

Einstiegsqualifizierung (EQ) Jugendliche erhalten durch ein 6 bis 12-monatiges Langzeitpraktikum in einem Betrieb die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, sich zu erproben und natürlich sich zu bewähren. Ziel ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Assistierte Ausbildung (AsA Flex) Mit dieser Förderung werden Jugendliche während der Ausbildung unterstützt. Neben theoretischer Wissensvermittlung und Prüfungsvorbereitung kann bei Bedarf eine sozialpädagogische Betreuung erfolgen. Auch eine Unterstützung beim Spracherwerb kann in diesem Kontext erfolgen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Mit diesem Instrument soll der Lebensunterhalt von Jugendlichen während einer Ausbildung gesichert werden.