Sachsen-Anhalt: Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung

Weniger Bürgergeldbezieher, mehr Widersprüche und weniger Klagen im Jahr 2023

19.01.2024 | Presseinfo Nr. 6

Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 17.553 Widersprüche eingelegt, 2022 waren es noch 17.000. Das entspricht einem Anstieg von 3,3 Prozent. Die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern hat sich hingegen zum Vorjahr verringert: 2023 wurden fast 2.200 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2022 waren es noch 2.700. Das entspricht einem Rückgang von 20,5 Prozent. Im Jahr 2022 sind im Vergleich zum Vorjahr die Widersprüche um fast 8 Prozent und die Klagen um 19 Prozent zurück gegangen.

Weniger Leistungsberechtigte im Dezember 2023

Im Dezember 2023* wurden 167.022 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Sachsen-Anhalt betreut, im Dezember 2022* waren es 169.268. Das ist ein Rückgang um 1,3 Prozent.

„Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, bis Dezember 2023 gesunken. Dies ist unter anderem auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung zurückzuführen. Insgesamt stieg die Anzahl der Widersprüche im Vergleich zum Vorjahr und die Klagen waren rückläufig. Insbesondere der Anteil der Widersprüche und Klagen gegen Leistungsminderungen ist weiterhin niedrig und liegt unter dem Niveau von 2020. Ein Grund dafür ist, dass die Jobcenter im Jahr 2023 weniger Leistungsminderungen ausgesprochen haben, da sich mit der Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

 

Gründe für Widersprüche und Klagen

Von den 17.553 im Jahr 2023 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 18 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die immer wieder zu Rechtsunsicherheit führt. 16 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden.

Bei den 2.200 im Jahr 2023 in Sachsen-Anhalt neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit 535 Fällen an erster Stelle (rund 25 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit fast 300 Fällen. Sie machten damit knapp 13 Prozent der Klagen aus.

 

Erledigte Klagen und Widersprüche

Im Jahr 2023 wurden in Sachsen-Anhalt fast 17.000 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 1.200 zurückgewiesen, in 4.900 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2023 wurden insgesamt 3.700 Klagen abgeschlossen. Darunter waren 723 Vergleiche, in 300 Fällen wurde der Klage mit Urteil stattgegeben und in 400 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.

 

*hochgerechnete Daten