Thüringen: Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung

Mehr Bürgergeldbezieher, mehr Widersprüche und weniger Klagen im Jahr 2023

19.01.2024 | Presseinfo Nr. 7

Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Thüringen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 12.218 Widersprüche eingelegt, 2022 waren es noch 11.678. Das entspricht einem Anstieg von 4,6 Prozent. Die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern hat sich hingegen zum Vorjahr verringert: 2023 wurden fast 1.282 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2022 waren es noch 1.309. Das entspricht einem Rückgang von 2,1 Prozent. Im Jahr 2022 sind im Vergleich zum Vorjahr die Widersprüche um fast 5 Prozent und die Klagen um 17,9 Prozent zurück gegangen.

Mehr Leistungsberechtigte im Dezember 2023

Im Dezember 2023* wurden 117.677 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Thüringen betreut, im Dezember 2022* waren es 113.709. Das ist ein Anstieg um 3,5 Prozent.

„Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, bis Dezember 2023 gestiegen. Ein Grund für den Anstieg ist, dass der Anteil der Leistungsbezieher, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, gestiegen ist. Bei der Betrachtung der Bürgergeldempfänger mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die Zahl rückläufig, was demografische Ursachen hat. Insgesamt war die Anzahl der Widersprüche gestiegen und die Klagen waren rückläufig. Insbesondere der Anteil der Widersprüche und Klagen gegen Leistungsminderungen ist weiterhin niedrig und liegt unter dem Niveau von 2020. Ein Grund dafür ist, dass die Jobcenter im Jahr 2023 weniger Leistungsminderungen ausgesprochen haben, da sich mit der Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

 

Gründe für Widersprüche und Klagen

Von den 12.218 im Jahr 2023 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 15 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die immer wieder zu Rechtsunsicherheit führt. 16 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden.

Bei den 1.282 im Jahr 2023 in Thüringen neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit 251 Fällen an erster Stelle (rund 20 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit fast 180 Fällen. Sie machten damit knapp 14 Prozent der Klagen aus.

 

Erledigte Klagen und Widersprüche

Im Jahr 2023 wurden in Thüringen fast 11.800 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 760 zurückgewiesen, in 3.800 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2023 wurden insgesamt 1.500 Klagen abgeschlossen. Darunter waren 149 Vergleiche, in 167 Fällen wurde der Klage mit Urteil stattgegeben und in 190 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.

*hochgerechnete Daten