Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt soll allen Beteiligten die gleichen Chancen bieten.
Die Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III deshalb zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Welche Rolle dabei die Beauftragte für Chancengleichheit einnimmt, erfahren Sie hier.