Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt soll allen Beteiligten die gleichen Chancen bieten.
Die Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III deshalb zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Welche Rolle dabei die Beauftragte für Chancengleichheit einnimmt, erfahren Sie hier.
Wiedereinstieg nach Familien- oder Pflegezeit
Haben Sie in letzter Zeit schon einmal darüber nachgedacht, Ihren alten Job wieder aufzunehmen oder sich beruflich neu zu orientieren?
Berufsrückkehr und Wiedereinstieg sind echte Herausforderungen.
Wir unterstützen Sie gerne!
Ausbildung und Familie – Teilzeitausbildung
Eine Berufsausbildung ist die wesentliche Grundlage für eine wirtschaftlich unabhängige und selbstbestimmte Zukunft. Ausbildung in Teilzeit bietet deshalb eine gute Möglichkeit, Familie und Ausbildung miteinander zu vereinbaren.
Unterstützung für Zugewanderte
Ob Sie Migrationshintergrund haben, aus Ihrem Heimatland nach Deutschland geflohen oder ausländische Fachkraft sind – wir unterstützen gerne.
Hier finden Sie spezielle Informationen für Zugewanderte in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen