Die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald begrüßt Sie auf ihrer Info-Seite. Hier finden Sie Wissenswertes über unsere Organisation und unseren Bezirk.

Lage und Struktur des Agenturbezirks Rhein-Wied-Westerwald (RWW)

 

Geographisch umfasst der Bezirk der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald die Landkreise Neuwied, Altenkirchen, Westerwald und Rhein-Lahn. Er gehört zur Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland. Der Verantwortungsbereich der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald erstreckt sich auf 28 Verbandsgemeinden, die verbandsgemeindefreie Stadt Lahnstein sowie die kreisangehörige Stadt Neuwied. Mit rund 67.000 Einwohnern ist Neuwied die größte Stadt im Agenturbezirk und Hauptsitz der Arbeitsagentur RWW. 

 

Die Arbeitnehmer sind häufig sehr mobil: Viele pendeln zu ihrem Arbeitsplatz im jeweiligen Nachbarkreis und zudem über den Agenturbezirk hinaus – vor allem nach Koblenz und ins Rhein-Main-Gebiet. Der Bezirk hat ca. 654.577 Einwohner, darunter etwa 406.300 im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 und 65 Jahren). Im Jahresdurchschnitt 2024 waren knapp 16.500 Menschen arbeitslos.

 

Die Wirtschaft im Agenturbezirk der Arbeitsagentur Rhein-Wied-Westerwald ist geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Von knapp 21.700 Betrieben haben etwa 17.650 weniger als 10 Beschäftigte, bei weiteren 3.084 sind es 10 bis 49. In 23 Firmen sind 500 Menschen und mehr beschäftigt.

 

Aufgaben

 

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Montabaur als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen. 

Kernaufgaben sind:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung
  • Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Arbeitslosengeld und von Insolvenzgeld
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt
  • Information die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich des Erstellens von Statistiken

 

Weitere Aufgaben/Dienste:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Statistik
  • Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung
  • Ärztlicher Dienst
  • Berufspsychologischer Service
  • Rechtsbehelfsstelle

 

Organisatorischer Aufbau

 

Die Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald betreut die vier Landkreise Westerwald, Rhein-Lahn, Altenkirchen und Neuwied. Vorsitzender der Geschäftsführung ist Herr Elmar Wagner, Geschäftsführer operativ Herr Dieter Knopp. Außer der Hauptagentur mit Sitz in der

Julius-Remy-Straße 4, 56564 Neuwied gibt es Geschäftsstellen in Montabaur, Altenkirchen, Betzdorf, Linz, Hachenburg, Westerburg, Diez und Lahnstein.  

 

Die Beratung, Vermittlung und Leistungsgewährung für Kunden nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II – bekannt als Bürgergeld) nehmen die vier Jobcenter Altenkirchen, Neuwied, Westerwald und Rhein-Lahn wahr.

 

Die beiden Berufsinformationszentren (BiZ) in der Hauptagentur Neuwied sowie der Geschäftsstelle Montabaur halten eine große Auswahl an Materialien zur Berufs- und Studienwahl bereit. Hier finden auch die meist gut besuchten Veranstaltungen der Reihen „Job | Familie | Karriere“ sowie „… und donnerstags ins BiZ“ statt.

 

Rechtsform und Rechtsaufsicht

 

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten und bundesweit einheitlich anwenden.

 

Selbstverwaltung

 

Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald sitzen jeweils 5 Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften. Sie sind für die Überwachung und Beratung der Agentur für Arbeit bei der Aufgabenwahrnehmung zuständig.