Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Ergotherapeuten und -therapeutinnen beraten und behandeln Personen, die durch eine Erkrankung, z.B. einen Schlaganfall, oder durch eine Behinderung in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Auch Kinder und ältere Menschen, die beispielsweise motorische Schwierigkeiten aufweisen, zählen zu ihren Patienten.
Nach einem individuell erstellten Behandlungsplan üben sie mit ihnen je nach Bedarf z.B. grundlegende Fertigkeiten wie Essen, Waschen, Ankleiden, Schreiben oder Einkaufen. Bei anderen Patienten trainieren sie die Grob- und Feinmotorik oder die Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit oder den Umgang mit Hilfsmitteln und Prothesen. Ergotherapeuten und -therapeutinnen geben Anregungen und Anleitungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes, zur Arbeit im Haushalt oder zur Planung des Tagesablaufs. In den Therapieplan beziehen sie auch die Angehörigen und das Umfeld der Patienten mit ein. Durch die Therapie streben sie an, den Patienten ein möglichst selbstständiges Leben bzw. eine Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen.
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Die Ausbildung im Überblick
Ergotherapeut/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Ergotherapie sowie in ergotherapeutischen Praxen, Fachkliniken und Altenheimen.
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Daneben besteht die Möglichkeit, Ergotherapie an Hochschulen zu studieren.
Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:
Bildungsträger in der Region
DAA Fachschule für Ergotherapie Münster
DAA Fachschule für Ergotherapie Osnabrück
Verdienst
Ausbildungsvergütung
Schulische Ausbildungen werden in der Regel nicht vergütet.
Während einer Berufsausbildung in einem betrieblich-schulischen Gesundheitsberuf bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.290 €
2. Ausbildungsjahr: 1.350 €
3. Ausbildungsjahr: 1.447 €
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)
Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 3.442 € bis 3.884 €.
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Wird die berufliche Tätigkeit nach einem berufsqualifizierenden Hochschulstudium ausgeübt, erweitern sich die Verdienstmöglichkeiten.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
